Lehrer bekommt rund 2600 Euro Rente: “Das ist ok aber dennoch ungerecht”

Lehrer bekommt rund 2600 Euro Rente: “Das ist ok aber dennoch ungerecht”
Lehrer bekommt rund 2600 Euro Rente: “Das ist ok aber dennoch ungerecht”

Eine Altersversorgung von 2.600 Euro im Monat klingt für viele Rentnerinnen und Rentner zunächst nach einer hohen Rente. Dennoch empfindet ein angestellter Lehrer aus Nordrhein-Westfalen seine Rente im Vergleich zu verbeamteten Kollegen als ungerecht.

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Der 65-Jährige rechnet nach eigenen Angaben mit etwa 2.200 Euro gesetzlicher Rente und weiteren 400 Euro aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Im Gespräch mit dem Magazin Stern erklärt er, die Summe sei “grundsätzlich in Ordnung”, der Abstand zu den Pensionen seiner Kollegen störe ihn jedoch dennoch.

Sein Fall zeigt einen Konflikt, der an vielen Schulen seit Jahren besteht. Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte unterrichten dieselben Klassen, tragen eine vergleichbare Verantwortung und haben häufig ähnliche Arbeitszeiten – ihre Altersversorgung wird jedoch nach völlig unterschiedlichen Regeln berechnet.

2.200 Euro gesetzliche Rente sind ein hoher Anspruch

Lehrer bekommt rund 2600 Euro Rente: "Das ist ok aber dennoch ungerecht"

Der betroffene Lehrer erwartet aus der gesetzlichen Rentenversicherung rund 2.200 Euro im Monat. Hinzu kommen etwa 400 Euro aus der betrieblichen Zusatzversorgung, sodass er insgesamt auf die genannten 2.600 Euro kommt.

Eine gesetzliche Bruttorente von 2.200 Euro setzt ein langes Berufsleben und überdurchschnittliche Verdienste voraus. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Altersrente anhand der während des gesamten Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkte.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ohne Abschläge wären für eine gesetzliche Monatsrente von 2.200 Euro rechnerisch knapp 51,74 persönliche Entgeltpunkte erforderlich.

Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, erhält ungefähr einen Entgeltpunkt. Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen können mehr Punkte entstehen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Zusatzversorgung erhöht das Alterseinkommen

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten in vielen Fällen neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Häufig ist dafür die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zuständig.

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Die sogenannte VBLklassik ist eine tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung. Während der Beschäftigung werden abhängig vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt Versorgungspunkte gesammelt, aus denen später die Betriebsrente entsteht.

Die Zusatzversorgung soll den Unterschied zur Beamtenversorgung verringern. Sie gleicht die finanzielle Lücke jedoch nicht in jedem Fall vollständig aus, besonders wenn eine Lehrkraft über Jahrzehnte ein höheres Amt ausgeübt hat.

Im geschilderten Fall bringen gesetzliche Rente und Zusatzversorgung zusammen 2.600 Euro. Der Lehrer geht dennoch davon aus, dass vergleichbare verbeamtete Kollegen im Ruhestand mehrere Hundert Euro mehr erhalten.

Beamtenpension wird nach einem anderen Verfahren berechnet

Verbeamtete Lehrkräfte zahlen während ihrer Beamtenzeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihr Dienstherr zahlt ihnen nämlich im Ruhestand stattdessen ein Ruhegehalt aus Steuermitteln.

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz Nordrhein-Westfalen entstehen für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent.

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Dieser Höchstsatz wird erst nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Teilzeit, längere Unterbrechungen, ein später Eintritt in das Beamtenverhältnis oder ein vorzeitiger Ruhestand können den Anspruch reduzieren.

Die Pension der Beamten orientiert sich vor allem an den ruhegehaltfähigen Bezügen am Ende des Berufslebens. Die gesetzliche Rente berücksichtigt dagegen die Einkommensentwicklung während des gesamten Versicherungslebens.

Rente und Pension im direkten Vergleich

Tarifbeschäftigte Lehrkraft Verbeamtete Lehrkraft
Erhält eine gesetzliche Altersrente aus den gesammelten Entgeltpunkten. Erhält ein Ruhegehalt nach dem jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz.
Die Einkommen des gesamten Versicherungslebens fließen in die Berechnung ein. Ausgangspunkt sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die anrechenbare Dienstzeit.
Zahlt gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlt während der Beamtenzeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Kann zusätzlich eine Betriebsrente der VBL oder einer anderen Zusatzversorgung erhalten. Erhält für die Beamtenjahre üblicherweise keine zusätzliche VBL-Betriebsrente.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden regelmäßig direkt von der Rente abgezogen. Erhält häufig Beihilfe und trägt daneben Beiträge für eine private oder freiwillige Krankenversicherung.
Ein vorzeitiger Rentenbeginn kann dauerhafte Abschläge verursachen. Ein vorzeitiger Ruhestand kann ebenfalls zu Versorgungsabschlägen führen.

Vergleich zeigt eine Lücke von fast 900 Euro

Wie groß der Abstand ausfallen kann, zeigt eine Berechnung, über die unter anderem der Sozialverband VdK berichtet hatte. Dabei wurde eine angestellte Lehrkraft mit einer verbeamteten Lehrkraft nach jeweils 42 Berufsjahren verglichen.

Die angestellte Lehrkraft mit einem letzten Bruttoverdienst von rund 5.900 Euro kam demnach auf 1.731 Euro gesetzliche Rente netto und 580 Euro Zusatzversorgung. Zusammen ergaben sich 2.311 Euro.

Für die verbeamtete Vergleichsperson wurden 3.214 Euro Pension netto errechnet. Der Unterschied belief sich damit auf etwa 900 Euro im Monat, obwohl beide Personen eine vergleichbare berufliche Tätigkeit ausgeübt hatten.

Solche Modellrechnungen lassen sich allerdings nicht unverändert auf jede Lehrkraft übertragen. Steuerklasse, Familienstand, Krankenversicherung, Dienstzeiten, Teilzeitphasen, Beförderungen und das Renteneintrittsalter können das Ergebnis deutlich verändern.

Durchschnittswerte bestätigen den großen Abstand

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes im Januar 2025 durchschnittlich 3.416 Euro Ruhegehalt brutto im Monat. In diesem Durchschnitt sind unterschiedliche Laufbahnen, Besoldungsgruppen und Dienstherren enthalten.

2600 Euro Rente ist okay, aber ich persönlich finde das ungerecht“ |  STERN.de

Ein einfacher Vergleich mit der durchschnittlichen gesetzlichen Rente ist aber nur eingeschränkt aussagekräftig. Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst auch Betroffene mit kurzen Versicherungszeiten, Teilzeitbeschäftigung, Minijobs oder langen Erwerbsunterbrechungen.

Bei Lehrkräften ist der Vergleich dennoch besonders deutlich, weil angestellte und verbeamtete Beschäftigte häufig direkt nebeneinander arbeiten. Ein ausführlicher Überblick zu den unterschiedlichen Durchschnittsbeträgen findet sich auch im Beitrag „Gesetzliche Rente versus Beamtenpension“.

Pension ist nicht automatisch gleich Nettobetrag

Hohe Bruttobeträge sagen noch nicht, wie viel Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Sowohl Renten als auch Pensionen unterliegen der Besteuerung, allerdings gelten unterschiedliche steuerliche Verfahren.

Wer im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 84 Prozent der Rente versteuern. Das bedeutet nicht, dass auf 84 Prozent automatisch ein bestimmter Steuersatz erhoben wird.

2600 Euro Rente ist okay, aber ich persönlich finde das ungerecht“ |  STERN.de

Vom steuerpflichtigen Betrag werden unter anderem der Grundfreibetrag, Vorsorgeaufwendungen und weitere mögliche Abzüge berücksichtigt. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von den gesamten Einkünften des Rentners und gegebenenfalls seines Ehepartners ab.

Bei Pensionen handelt es sich steuerlich um Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Dabei können ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden, deren Höhe vom Beginn der Versorgung abhängt.

Auch die Krankenversicherung unterscheidet sich

Pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner zahlen aus ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag und den Zusatzbeitrag teilen sich Rentenversicherung und Rentner grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner vollständig selbst. Die Deutsche Rentenversicherung behält die Beiträge direkt von der monatlichen Zahlung ein.

Auch auf eine Betriebsrente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Dabei gelten besondere Freibeträge und Freigrenzen, die bei der individuellen Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Beamte und Pensionäre erhalten häufig Beihilfe von ihrem Dienstherrn und schließen für die verbleibenden Krankheitskosten eine private Versicherung ab. Die tatsächlichen Beiträge hängen unter anderem vom Eintrittsalter, dem Tarif, dem Beihilfesatz und möglichen Risikozuschlägen ab.

Ein Vergleich muss dieselben Beträge gegenüberstellen

Bei Berichten über Rente und Pension werden Brutto- und Nettowerte teilweise miteinander vermischt. Dadurch kann der Unterschied größer oder kleiner erscheinen, als er nach allen Abzügen tatsächlich ist.

Für einen belastbaren Vergleich müssen entweder beide Bruttobeträge oder beide Nettobeträge betrachtet werden. Außerdem müssen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die jeweilige Steuerbelastung einbezogen werden.

Auch die Zusatzversorgung angestellter Lehrkräfte darf nicht übersehen werden. Umgekehrt darf nicht automatisch unterstellt werden, dass jede verbeamtete Lehrkraft den Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht.

Kommission schlägt Annäherung bei Reformen vor

Die im Juni 2026 vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission sehen derzeit keine sofortige Einbeziehung aller Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung vor. Die Kommission empfiehlt jedoch, künftige Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Sinkt das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente oder steigt die Regelaltersgrenze, sollen vergleichbare Veränderungen demnach auch bei Pensionen umgesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass gesetzlich Versicherte dauerhaft stärker belastet werden.

Eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung, in die langfristig auch Beamte einzahlen, bleibt weiterhin Gegenstand der politischen Diskussion. Einen Überblick über die aktuellen Vorschläge bietet der Beitrag „Beamte sollen auch in die gesetzliche Rente einzahlen“.

Bislang handelt es sich bei den Vorschlägen der Kommission noch nicht vollständig um geltendes Recht. Die Bundesregierung hat angekündigt, Teile der Empfehlungen in ein Gesetzespaket einfließen zu lassen.

Angestellte Lehrkräfte sollten beide Auskünfte prüfen

Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist nicht allein die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wichtig. Sie sollten zusätzlich die jährliche Auskunft ihres Zusatzversorgungsträgers prüfen.

Erst aus beiden Dokumenten ergibt sich eine realistische Einschätzung des späteren Alterseinkommens. Hinzugerechnet werden müssen mögliche private Renten, Kapitalerträge und weitere Einkünfte.

Fehlende Versicherungszeiten können die gesetzliche Rente reduzieren. Deshalb sollte das Versicherungskonto mehrere Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn geklärt werden.

Auch bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgung sollte geprüft werden, ob sämtliche Beschäftigungszeiten und Entgelte erfasst wurden. Fehler lassen sich vor dem Ruhestand meist leichter aufklären als nach Beginn der Auszahlung.

Beispiel aus der Praxis

Thomas ist 65 Jahre alt und arbeitet seit mehreren Jahrzehnten als angestellter Lehrer an einer Gesamtschule. Seine aktuelle Rentenauskunft weist nach der Rentenanpassung eine voraussichtliche gesetzliche Bruttorente von 2.200 Euro aus.

Von der Zusatzversorgung erwartet er weitere 400 Euro, sodass sein monatliches Bruttoalterseinkommen bei 2.600 Euro liegt. Ein verbeamteter Kollege mit ähnlicher Tätigkeit und langer Dienstzeit rechnet dagegen mit einer Pension von rund 3.300 Euro brutto.

Die Differenz beträgt auf dem Papier 700 Euro. Wie viel davon nach Steuern sowie Kranken- und Pflegekosten verbleibt, lässt sich erst anhand der persönlichen Daten beider Personen berechnen.

Thomas muss mit seiner Rente voraussichtlich nicht in Armut leben. Dennoch kann er nachvollziehbar kritisieren, dass dieselbe berufliche Arbeit je nach Beschäftigungsstatus zu deutlich verschiedenen Alterseinkünften führt.

Häufige Fragen und Antworten

Warum bekommen verbeamtete Lehrer häufig mehr als angestellte Lehrer?

Die gesetzliche Rente wird aus den Entgeltpunkten des gesamten Versicherungslebens berechnet. Die Beamtenpension richtet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, wodurch insbesondere lange Beamtenlaufbahnen höhere Ansprüche erzeugen können.

Erhalten angestellte Lehrer zusätzlich zur Rente eine Betriebsrente?

Viele Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse versichert. Die Betriebsrente muss häufig gesondert beantragt werden und wird zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente ausgezahlt.

Müssen Rentner und Pensionäre Steuern zahlen?

Beide Altersbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für gesetzliche Renten gilt ein vom Jahr des Rentenbeginns abhängiger Besteuerungsanteil, während bei Pensionen besondere Freibeträge für Versorgungsbezüge berücksichtigt werden können.

Müssen Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Eine allgemeine Versicherungspflicht für bereits beschäftigte Beamte ist bislang nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat jedoch vor allem empfohlen, Reformen der gesetzlichen Rente vergleichbar auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Was sollten angestellte Lehrkräfte vor dem Ruhestand prüfen?

Sie sollten sowohl das Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung als auch die Auskunft der Zusatzversorgung kontrollieren. Fehlende Beitragszeiten, unvollständige Beschäftigungsdaten oder nicht erfasste Entgelte können die spätere Auszahlung verringern.