Fabian aus Güstrow – Bricht das wichtigste Indiz weg? Das Rätsel um den Pick-up

Fabian aus Güstrow - Bricht das wichtigste Indiz weg? Das Rätsel um den Pick-up

Das Landgericht Rostock erlebte am 18. Verhandlungstag im Mordprozess gegen die 30-jährige Gina H. eine dramatische Wende, als die Verteidigung schwerwiegende Zweifel an einem der zentralen Indizien der Staatsanwaltschaft anmeldete.

Die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die einen orangefarbenen Ford Ranger Pickup in Tatortnähe zeigen sollen, könnten nach Ansicht der Verteidigung nicht eindeutig der Angeklagten zugeordnet werden. Rechtsanwalt Andreas Om verwies darauf, dass es in der Region mindestens ein weiteres Fahrzeug desselben Typs mit identischer Farbgebung und auffälliger Berglandschaftsbemalung gebe. Die Diskussion um die unscharfen Bilder, die das Kennzeichen kaum erkennbar machen, droht das gesamte Beweisgebäude der Anklage ins Wanken zu bringen.

Der 18. Verhandlungstag begann mit der Befragung einer 40-jährigen Polizeibeamtin aus dem Kriminalkommissariat Güstrow, die als Mitglied der erweiterten Mordkommission tätig war. Sie schilderte dem Gericht detailliert die Auswertung des Smartphones von Fabians Vater Matthias R.

Die digitalen Daten zeichneten das Bild einer toxischen Beziehung, geprägt von ständigen Streitereien, getrennten Schlafplätzen, gegenseitigen Vorwürfen und erheblichem finanziellen Druck. Besonders die anhaltende Verbindung von Matthias zu seiner Ex-Partnerin Dorina aufgrund der gemeinsamen Elternschaft sei ein zentraler Konfliktherd gewesen, wie die Beamtin ausführte.

Die Zeugin beschrieb das Verhalten der Angeklagten während der akuten Suche nach dem vermissten Fabian als erschreckend egozentrisch. Gina H. habe den verzweifelten Vater regelrecht mit Nachrichten bombardiert, um Aufmerksamkeit zu erhaschen, während er um das Leben seines einzigen Sohnes bangte.

Die Beamtin betonte vor Gericht, dass die Angeklagte keinerlei Verständnis für die Ausnahmesituation ihres Partners gezeigt habe. Stattdessen habe sie sich in die Opferrolle begeben und sich ausschließlich um ihr eigenes Befinden gekümmert. Die angebotenen Unterstützungsbekundungen seien distanziert und desinteressiert gewesen.

Ein besonders erschütterndes Detail kam ans Licht, als die Beamtin berichtete, dass Gina H. dem Vater am 12. Oktober 2025 gemeinsame Pärchenfotos übermittelte.

Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als Fabian noch immer vermisst war und die gesamte Region in Angst und Trauer um den Jungen bangte. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt ließ ein polizeiliches Protokoll verlesen, das die genaue Handynutzung von Matthias R. am Tattag dokumentierte.

Die Daten zeigten, dass der Vater zwischen 11:37 Uhr und 12:46 Uhr mehrfach Facebook aufrief, einen Anruf von seinem Vorgesetzten entgegennahm und Suchanfragen zu den Begriffen VIPkreissäge und Kaufland durchführte.

Die Spannung im Gerichtssaal stieg merklich, als die vierte Zeugin des Tages aufgerufen wurde. Eine 33-jährige Polizeibeamtin der Kriminalpolizei Güstrow, die am 14. Oktober 2025 am Fundort von Fabians Leiche eingesetzt war, sollte den entscheidenden Moment schildern.

Die Beamtin berichtete, dass Gina H. die Einsatzkräfte bereits an einem Abzweig in der Nähe des Fundorts erwartet hatte. Die Angeklagte habe ihnen den Weg gezeigt und dabei auffallend redselig und kooperativ gewirkt, ohne dass die Beamten großartig nachfragen mussten.

Während ihrer Schilderung brach die Stimme der Polizistin mehrfach, sie begann zu weinen und entschuldigte sich mit den Worten, dass auch für sie diese Situation eine Ausnahme gewesen sei. Das Angebot des Richters, die Sitzung für eine kurze Pause zu unterbrechen, lehnte sie ab. Sie beschrieb das Zusammentreffen mit der Angeklagten als bemerkenswert distanziert.

Gina H. habe mehrfach betont, dass sie mit einer Freundin spazieren gewesen sei und ihr Hund über ein Feld gelaufen sei. Die Angeklagte habe explizit darauf hingewiesen, dass sie in der Senke, Schweinekuhle oder Sule gewesen sei und dass dort nun ihre Spuren seien.

Auf die Frage nach dem emotionalen Zustand der Angeklagten am Fundort zeichnete die Zeugin ein klares Bild. Gina H. habe keine tiefe emotionale Erschütterung gezeigt, sondern gewirkt, als ob sie sich das Gesagte zurechtgelegt habe und abrufe.

Die Angeklagte habe keinerlei Regung gezeigt, sondern stattdessen umgehend verlangt, dass man ihr einen Seelsorger zur Seite stellt. Die Beamtin erklärte dazu, sie habe das Gefühl gehabt, dass Gina H. durch diesen Satz die Emotion transportieren wollte, die sie nicht zeigen konnte.

Richter Schütt hakte mehrfach nach, ob die Polizistin zu irgendeinem Zeitpunkt eine tiefe emotionale Erschütterung bei der Angeklagten wahrgenommen habe, was diese entschieden verneinte.

Ein ungewöhnliches Detail blieb der Polizistin besonders im Gedächtnis. Sie erinnerte sich an die Wimpern der Angeklagten, die exorbitant groß und aufgeklebt gewesen seien. Der psychiatrische Gutachter griff dieses Detail später auf, um die angespannte Situation im Saal etwas zu beruhigen.

Die Beamtin erklärte, dass Gina H. damit sehr viel geblinzelt habe, was ihr in dem Moment besonders aufgefallen sei. Die sichtlich mitgenommene Kriminalbeamtin fügte dann noch hinzu, dass ihr Eindruck gewesen sei, der Junge sei entsorgt worden wie Müll.

Ihm sei die letzte Würde genommen worden.

Die Verhandlung erreichte ihren Höhepunkt, als das Gericht sich den Aufnahmen der Überwachungskamera des Elektrofachgeschäfts widmete. Diese Bilder, die bereits mehrfach Thema im Prozess waren, wurden nun Bild für Bild gemeinsam gesichtet. Das Video dokumentiert einen orangefarbenen Ford Ranger Pickup, der gegen 10:45 Uhr an Fabians Wohnanschrift vorbeifährt und zehn Minuten später zurückkommt.

Da der obere Teil des Fahrzeugs auf den Aufnahmen nicht zu sehen ist, bleibt der Fahrer unerkannt. Die entscheidende Frage ist das Kennzeichen, das auf den stark verpixelten und unscharfen Aufnahmen kaum zweifelsfrei abzulesen ist.

Verteidiger Andreas Om mahnte bei der Auswertung ausdrücklich zur Vorsicht und wartet auf das endgültige Gutachten des Landeskriminalamtes. Er äußerte erhebliche Zweifel an einer einwandfreien Zuordnung des Fahrzeugs und argumentierte, dass es in der Region mindestens einen weiteren orangefarbenen Ford Ranger desselben Typs mit dieser außergewöhnlichen Berglandschaftsbemalung gebe. Aus seiner Sicht könne nicht ausgeschlossen werden, dass auf den unscharfen Bildern ein fremdes Fahrzeug zu sehen sei.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hält an der Identifizierung fest.

Die Diskussion um die Überwachungskamera wirft grundlegende Fragen auf. Bislang wurde im Prozess nicht deutlich, ob die Halter der optisch gleichen Fahrzeuge überprüft wurden, wo sie sich zur fraglichen Zeit aufgehalten haben. Die Verteidigung nutzt diese Lücke, um Zweifel an der Beweiskette zu säen.

Die Staatsanwaltschaft scheint bislang keine entsprechenden Argumente angeführt zu haben, was Spekulationen nährt, dass eine solche Überprüfung nicht erfolgt ist oder nicht mehr möglich war. Der Fall könnte an diesem entscheidenden Punkt kippen.

Zum Abschluss des Prozesstages gab Verteidiger Andreas Om eine kurze Erklärung ab. Aus Sicht der Verteidigung habe der Vater Matthias R. nach der offiziellen Trennung im August wieder aktiv den Kontakt zu Gina H.

gesucht. Das Beziehungsende sei für die Angeklagte keineswegs aus heiterem Himmel gekommen. Damit sei das von der Staatsanwaltschaft angeführte Motiv, dass Gina H.

aus Rache oder Verzweiflung gehandelt habe, totaler Nonsens. Die Verteidigung setzt darauf, dass genug Zweifel gesät werden können, um einen Freispruch zu erreichen.

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt beendete die Sitzung um 14:42 Uhr und unterbrach die Hauptverhandlung. Am kommenden Donnerstag, dem 9. Juli, wird das Verfahren ab 9:30 Uhr mit der Aussage eines Psychologen fortgesetzt, bei dem die 30-jährige Angeklagte lange Zeit in medizinischer Behandlung war.

Die geplante Vernehmung ihres Hausarztes entfällt, da Gina H. am 7. Juli ihre Einwilligung zur Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hat.

Nach diesem Verhandlungstag wird sich das Gericht in eine vierwöchige Sommerpause verabschieden, bevor das Verfahren am 6. August mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt wird.

Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob der Staatsanwaltschaft die Indizien wegbrechen. Die Verteidigung hat erfolgreich Zweifel an der Identifizierung des Fahrzeugs gesät und das Motiv der Anklage in Frage gestellt. Die toxische Beziehung zwischen Gina H.

und Matthias R. mag zwar belastend wirken, aber die Beweiskette ist alles andere als lückenlos. Die Möglichkeit eines Freispruchs nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” rückt in greifbare Nähe.

Die kommenden Verhandlungstage werden zeigen, ob die Strategie der Verteidigung aufgeht und genug Zweifel bestehen bleiben, um eine Verurteilung zu verhindern.