Fabian aus Güstrow – 3 entscheidende Tage! Einlassung, Handydaten & die Wende im Prozess

Fabian aus Güstrow - 3 entscheidende Tage! Einlassung, Handydaten & die Wende im Prozess

Prozess um getöteten Fabian: Schweigen endet – Angeklagte will am Montag aussagen

Rostock – Nach monatelangem Schweigen steht der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow vor seinem möglichen Wendepunkt. Am kommenden Montag, dem 24. August, will sich die 30-jährige Angeklagte Gina H.

erstmals umfassend vor dem Landgericht Rostock einlassen. Die Verteidigung kündigte an, dass ihre Mandantin eine vorbereitete Erklärung abgeben werde, um aus ihrer Sicht „einige Dinge richtigzustellen“. Der 22.

Verhandlungstag ist damit ausdrücklich der lang erwarteten Einlassung gewidmet, die nach übereinstimmenden Berichten den gesamten Prozessverlauf beeinflussen könnte.

Seit Prozessbeginn am 28. April hatte die Angeklagte geschwiegen, abgesehen von vereinzelten emotionalen Ausbrüchen. Nun soll sie nach Angaben ihres Verteidigers Thomas Löcker ein Statement vortragen, das sie gemeinsam mit ihren Anwälten über mehrere Tage hinweg erarbeitet hat.

„Wir haben so lange gewartet, damit sie auf die Aussagen der anderen reagieren kann“, erklärte Löcker gegenüber Medien. Die Dauer der Einlassung wird auf weniger als zwei Stunden geschätzt. Der Vorsitzende Richter hat für diesen Tag keine weiteren Zeugen geladen, um den Fokus vollständig auf den Vortrag der Angeklagten zu legen.

Die Erwartungen an die Aussage sind hoch, doch ein Geständnis gilt als ausgeschlossen. Rechtsanwalt Andreas O. stellte bereits im Vorfeld unmissverständlich klar, dass mit einer geständigen Einlassung nicht zu rechnen sei.

Auch Löcker ergänzte, seine Mandantin lebe in der Hoffnung, dass sich alles aufkläre. „Das wirft sie uns vor. Warum dauert das so lange?

Ich bin doch unschuldig“, zitierte er die Angeklagte. Juristisch handelt es sich bei der vorbereiteten Erklärung um eine vollwertige Einlassung, auch wenn Gina H. anschließend voraussichtlich keine Fragen beantworten wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sie Fragen des Gerichts beantwortet, sei gering, so ihr Verteidiger.

Im Mittelpunkt der Erklärung dürften die Aussagen zweier männlicher Zeugen stehen, die als „Tümpelzeugen“ bezeichnet werden. Diese hatten belastende Angaben zu den Abläufen am angeblichen Tattag, dem 10. Oktober 2025, gemacht.

Zudem will sich die Angeklagte zu ihrer nächtlichen Tatortbesichtigung, zu den Bewegungsabläufen und zur Abschaltung ihres Handys äußern. Besonders brisant: Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrem Verhalten vor dem offiziellen Leichenfund am 14. Oktober sogenanntes Täterwissen.

Gina H. soll das Gerät ausgerechnet am Tattag um 11:22 Uhr aktiv ausgeschaltet haben – mitten in den mutmaßlichen Tatzeitraum. Laut Sachverständigen habe sie ihr Handy sonst nie ausgeschaltet.

Die Anwältin der Nebenklage, Christine H. , die die Mutter des getöteten Jungen vertritt, zeigte sich im Vorfeld äußerst skeptisch. Sie bezweifelt, dass die Einlassung zur Aufklärung beitragen wird.

„Dies wird nicht stimmen aus ihrer Sicht, und das wird nicht stimmen. Und alle sind schlecht zu ihr, und alle reden schlecht über sie, aber sie ist es schlichtweg nicht gewesen“, sagte H. gegenüber RTL.

Sie beschrieb das Ego der Angeklagten als das eines Elefanten und mutmaßte, Gina H. werde versuchen, „Sand ins Getriebe des Verfahrens zu streuen“ und Zeugen als unglaubwürdig darzustellen. H.

bezweifelt sogar, dass die Angeklagte den Text am Ende tatsächlich selbst verlesen wird – möglicherweise überließen sie dies doch ihren Anwälten.

Die Mutter des Opfers, Dorina E. , habe sich inzwischen an das Verhalten der Angeklagten gewöhnt, berichtete die Nebenklage-Anwältin weiter. Sie sehe eine Angeklagte, die nach außen so tue, als würde sie der Prozess nicht tangieren, sondern als betrachte sie ihn als Außenstehende.

Ein enormer Schmerz und gleichzeitig ein echter Stich ins Herz bleibe für die Mutter angesichts der Tatsache, dass Fabians Vater Matthias R. nach der Trennung im August 2025 seit Januar 2026 wieder offiziell mit der mutmaßlichen Mörderin seines Sohnes zusammen ist. Gegen Matthias R.

wird wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt.

Nach der Einlassung am Montag stehen bereits die nächsten Verhandlungstage fest. Am 26. August soll eine Polizeibeamtin gehört werden, die Gina H.

damals vernommen hatte. Diese Befragung könnte zur direkten Belastungsprobe für die Einlassung werden. Das Gericht dürfte sich darauf konzentrieren, in welcher Rolle die Beamtin die Angeklagte befragte, welche Belehrungen sie erhielt und ob die Angaben spontan erfolgten.

Sollten erhebliche Widersprüche zwischen der Einlassung und früheren polizeilichen Vernehmungen festgestellt werden, könnte die Glaubhaftigkeit der Angeklagten massiv geschwächt werden. Umgekehrt könnte die Verteidigung versuchen, Ungenauigkeiten in der damaligen Protokollierung für sich zu nutzen.

Am 28. August folgt die erneute Befragung eines IT-Forensikers zur ergänzenden Handyauswertung. Bereits zuvor hatte es eine öffentliche Korrektur zu den Uhrzeiten der digitalen Suchverläufe gegeben.

Das Smartphone der Angeklagten spielt in der Beweisführung eine zentrale Rolle. Es wurde ein enormer Datenverkehr bekannt, und laut Sachverständigen soll Gina H. das Gerät nie ausgeschaltet haben – außer ausgerechnet am Tattag.

Die neuen Auswertungen zu Nutzungszeiten, Funkzellen und Metadaten werden direkt mit den Angaben abgeglichen, die die Angeklagte vier Tage zuvor zu ihren Bewegungen gemacht haben könnte.

Im weiteren Verlauf könnte auch eine Psychologin aus der Haftanstalt befragt werden. Der Angeklagten war eine Borderline-Persönlichkeitsstörung attestiert worden. Ein BKA-Sachverständiger, der ihre Nachrichten auswertete, hatte Gina H.

im Prozess als äußerst ichbezogen und wenig empathisch beschrieben. Bislang schweigt die Angeklagte seit knapp vier Monaten fast durchgängig. Selten gab es Ausnahmen – etwa als ihre eigene Schwester im Zeugenstand aussagte und behauptete, Gina H.

habe als Jugendliche nicht arbeiten wollen und daher psychische Krankheiten vorgetäuscht. Daraufhin war die Angeklagte kurz ausgerastet und hatte ihre Schwester lautstark beschimpft.

Nach der erneuten Unterbrechung sind insgesamt noch sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Laut aktueller Planung wäre der letzte Verhandlungstag der 10. September.

Wenn bis dahin nicht verlängert wird, müsste an diesem Tag das Urteil fallen. Ob die verbleibenden Tage ausreichen oder ob das Verfahren erneut verlängert werden muss, ist unklar. Die Gerichtssprecherin Anne K.

teilte mit, bisher habe es keine Veranlassung gegeben, weitere Termine abzusprechen. „Ob das so bleibt, hängt vom weiteren Verteidigungsverhalten ab“, sagte sie. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H.

selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Die Öffentlichkeit verfolgt den Fall mit großer Anteilnahme. Der Tod des achtjährigen Fabian hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Junge am 10.

Oktober 2025 gewaltsam ums Leben kam. Seine Leiche wurde am 14. Oktober in einem Tümpel bei Klein Upahl gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, den Jungen getötet zu haben. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Die kommenden Tage könnten nun entscheidend sein – sowohl für die Beweisaufnahme als auch für die Glaubwürdigkeit der Angeklagten. Die Prozessbeobachter rechnen mit einem intensiven Schlagabtausch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Die Verteidigung hat angekündigt, dass Gina H. ihre Einlassung selbst vortragen möchte. Sie habe sich während des Prozesses Notizen gemacht und die Schwerpunkte gemeinsam mit ihren Anwälten gesetzt.

Die Erarbeitung erfolgte mit Hilfe eines Diktiergeräts. Der Verteidiger Löcker betonte, man habe lange gewartet, um auf die Aussagen der anderen Zeugen reagieren zu können. Diese Strategie könnte aufgehen, birgt aber auch Risiken.

Sollte die Einlassung Widersprüche zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen aufweisen, könnte dies die Position der Angeklagten erheblich schwächen. Die Staatsanwaltschaft dürfte die Angaben genauestens prüfen und mit den vorliegenden Gutachten und digitalen Spuren abgleichen.

Die Nebenklage zeigt sich unterdessen kämpferisch. Aus ihrer Sicht steht die Schuld der Angeklagten aufgrund der lückenlosen Indizienkette außer Zweifel. Die Anwältin Christine H.

kritisierte das Verhalten der Angeklagten scharf und bezweifelte den Wahrheitsgehalt der angekündigten Erklärung. Sie gehe nicht davon aus, dass die Einlassung zur Aufklärung beitragen werde. Vielmehr erwarte sie Versuche, das Verfahren zu verzögern und Zeugen zu diskreditieren.

Die Mutter des Opfers hoffe dennoch, dass die Angeklagte endlich den Mund aufmache, so H.

Der Prozess am Landgericht Rostock wird von den Medien intensiv begleitet. Die kommenden Verhandlungstage könnten richtungweisend sein. Sollte die Einlassung der Angeklagten glaubhaft sein und mit den Beweisen übereinstimmen, könnte dies das Verfahren in eine neue Richtung lenken.

Sollten sich jedoch Widersprüche auftun, droht der Angeklagten ein weiterer Vertrauensverlust. Die Entscheidung über das Strafmaß könnte am 10. September fallen – sofern das Gericht bis dahin zu einem Urteil gelangt.

Die Prozessbeteiligten bereiten sich indes auf einen möglicherweise langen und zähen Rechtsstreit vor. Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die ersten Worte der Angeklagten, die nach Monaten des Schweigens endlich ihre Sicht der Dinge darlegen will.