Güstrow: Verteidigung von Gina H. legt weitere Beweisanträge vor – Prozess um Fabian droht sich deutlich zu verlängern
Im Mordprozess um den elfjährigen Fabian aus Güstrow zeichnet sich eine erhebliche Verfahrensverlängerung ab. Die Verteidigung der Angeklagten Gina H. hat nach Informationen des Nordkuriers eine Reihe weiterer Beweisanträge angekündigt, die den von der Staatsanwaltschaft skizzierten Tathergang grundlegend in Frage stellen sollen.
Der Prozess, der ursprünglich mit einem Urteil am 10. September abgeschlossen werden sollte, könnte sich damit um mehrere Wochen oder sogar Monate verzögern. Schon zu Beginn des Verfahrens hatte das Gericht zusätzliche Verhandlungstage anberaumt, nun droht eine weitere Ausweitung des Zeitplans.
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Die Anwälte Andreas Om und Thomas Löcker kündigten an, detailliert belegen zu wollen, dass der von der Anklagebehörde rekonstruierte enge zeitliche Ablauf zwischen dem Verschwinden des Jungen und seiner Tötung am 10. Oktober 2025 nicht mit dem nachgewiesenen Tagesablauf der Angeklagten vereinbar sei. Dieser Widerspruch, so die Verteidigung, sei ein zentraler Baustein der Entlastungsstrategie, da die Staatsanwaltschaft ihre Anklage maßgeblich auf eine Indizienkette stütze, die genau diesen Zeitrahmen als zwingend voraussetze.
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Bereits am 22. August hatte Rechtsanwalt Andreas Om, einer der beiden Pflichtverteidiger, acht formelle Beweisanträge an die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Holger Schütt übermittelt. Sein Kollege Thomas Löcker, der von den Großeltern der Angeklagten mandatiert wurde, gilt als ebenso aktiv bei der Suche nach entlastenden Beweisen.
Sollte das Gericht den umfangreichen Anträgen folgen, müssten zahlreiche weitere Zeugen geladen und Gutachten eingeholt werden, was den Zeitplan des Verfahrens erheblich sprengen würde. Beobachter rechnen damit, dass der Vorsitzende Richter bereits am kommenden Montag oder Mittwoch neue Prozesstage bekannt geben könnte, um den erweiterten Beweisaufnahme Rechnung zu tragen.
Im Zentrum der neuen Anträge steht offenbar die Rolle zweier Bekannter der Angeklagten, deren Verhalten an den entscheidenden Tagen aus Sicht der Verteidigung bislang nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Konkret geht es um einen Nachbarn namens Olaf K. sowie um einen Bekannten Christian D.
, mit dem Gina H. nachweislich heimlich am 9. und 10.
Oktober Kontakt hatte und sich traf. Die Verteidigung argumentiert, dass die Ermittlungen in diese Richtung unvollständig geblieben seien und dass die genauen Umstände dieser Treffen sowie die möglichen Motive dieser Personen nie hinreichend ausgeleuchtet wurden. Insbesondere die Frage, ob einer dieser Männer über ein Fahrzeug verfügte, das dem von Gina H.
genutzten orangefarbenen Ford Pickup ähnelte, sei von den Ermittlern nicht konsequent verfolgt worden.
Ein weiterer, bislang kaum bekannter Aspekt wurde durch die Verteidigung nun öffentlich gemacht. Ein Mädchen habe bei der Polizei ausgesagt, Fabian am Tattag, dem 10. Oktober, in Begleitung eines unbekannten Mannes in der Stadt Güstrow gesehen zu haben, mit dem der Junge einen heftigen Streit gehabt habe.
Dieser Spur sei die Polizei nach Darstellung von Anwalt Om jedoch nicht nachgegangen. Zudem gebe es mindestens ein baugleiches Fahrzeug, einen orangefarbenen Ford Pickup mit identischer Farbe aber anderem Kennzeichen, das im Landkreis Güstrow zugelassen sei und von mehreren Zeugen gesehen worden sein soll. Die Ermittler hätten diese Hinweise bis heute nicht überprüft, kritisierte Om gegenüber der Presse.
Er betonte, dass es Aufgabe der Ermittlungsbehörden sei, in alle Richtungen zu ermitteln, auch wenn diese Spuren möglicherweise ins Leere führten, da nur so ein tragfähiges Gesamtbild entstehen könne.
Die bevorstehende Einlassung der Angeklagten, die für Montag geplant ist, wird von Prozessbeobachtern als einer der wichtigsten Momente des gesamten Verfahrens gewertet. Es wird das erste Mal sein, dass Gina H. selbst das Wort ergreift und ihre Sicht der Dinge darlegt.
Nach Angaben ihrer Anwälte wird sie kein Geständnis ablegen, sondern vielmehr versuchen, zahlreiche Indizien, die von Zeugen aus ihrem persönlichen Umfeld vorgebracht wurden, in eigenen Worten zu widerlegen und neu einzuordnen. Wer die bisherigen Verhandlungstage aufmerksam verfolgt hat, konnte wiederholt beobachten, wie die Angeklagte bei Aussagen insbesondere von Zeugen aus ihrem engsten Kreis heftig den Kopf schüttelte oder ungläubig schaute, was auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen deren Schilderungen und ihrer eigenen Wahrnehmung hindeuten könnte.
Rechtsanwalt Om räumte ein, dass seine Mandantin in den von der Staatsanwaltschaft präsentierten Chatverläufen und Sprachnachrichten, die in den Prozesspausen regelmäßig öffentlich abgespielt wurden, keineswegs sympathisch wirke. Themen wie Geld, Eifersucht und Kontrolle dominieren diese Kommunikation, die in der öffentlichen Wahrnehmung bereits stark gegen die Angeklagte wirkt. Dennoch, so Om, bewiesen diese Nachrichten keineswegs die Täterschaft seiner Mandantin.
Er wehrte sich gegen den Eindruck, dass Gina H. bereits als überführt gelten könne, und verwies darauf, dass es Spuren gebe, denen die Polizei nicht nachgegangen sei. Ein Strafprozess, so der Anwalt, sei keine Charakterstudie eines Angeklagten, sondern müsse sich strikt an nachvollziehbaren Beweisen orientieren.
Die psychologische Dimension des Falles wird ebenfalls weiter ausgeleuchtet. Eine Gefängnispsychologin, mit der Gina H. regelmäßig Gespräche führt, soll als weitere Sachverständige gehört werden, um Aufschluss über den psychischen Zustand der Angeklagten zu geben.
Die Staatsanwaltschaft bemühe sich, so Om, seine Mandantin als extrem narzisstische und unsympathische Person darzustellen, was jedoch nichts mit der Frage ihrer Schuld zu tun habe. Diese Charakterisierung sei Teil einer Strategie, die von der Schwäche der Beweislage ablenken solle. Om zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass seine Mandantin bei ihrer Einlassung zu den wesentlichen Punkten ihre Sichtweise darlegen werde, auch wenn er zunächst Bedenken gehabt habe, ob es klug sei, sie sprechen zu lassen, da bei unvollständigen Aussagen das Risiko bestehe, dass das Gericht dies als Teil Schweigen werte und zu ihrem Nachteil auslege.
Ein besonders heikler Punkt, der in den letzten Tagen in Fachkreisen und Kommentarspalten diskutiert wird, betrifft die formale Behandlung der Angeklagten während der ersten Vernehmungen. Ein aufmerksamer Beobachter hatte die Frage aufgeworfen, warum Gina H. bei ihrer Vernehmung am 14.
und 15. Oktober nicht den Status einer Beschuldigten erhalten habe, obwohl die Ermittler bereits damals über erhebliche Belastungsindizien verfügt haben dürften. Insbesondere die Aussage von Heike W.
, die den Leichenfundort kannte und mit der Gina H. offenbar ein inszeniertes Auffinden der Leiche geplant hatte, hätte aus Sicht vieler Rechtsexperten zwingend dazu führen müssen, sie als Tatverdächtige zu vernehmen und sie entsprechend zu belehren. Die Verteidigung argumentiert, dass Aussagen, die unter falschen Voraussetzungen, nämlich als Zeugin statt als Beschuldigte, gemacht wurden, möglicherweise nicht für die Urteilsfindung verwendet werden dürfen.
Nach der Strafprozessordnung, insbesondere Paragraph 136, ist bei Beginn einer Vernehmung einer beschuldigten Person zwingend zu eröffnen, welche Tat ihr zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Zudem muss sie über ihr Recht belehrt werden, sich zu äußern oder zu schweigen sowie einen Verteidiger zu konsultieren. Bei vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten ist die Vernehmung zudem in Bild und Ton aufzuzeichnen, sofern die äußeren Umstände dies zulassen.
Da Gina H. jedoch bis zu ihrer Festnahme am 6. November offiziell als Zeugin geführt wurde, unterblieb sowohl die Belehrung als auch die Videoaufzeichnung ihrer frühen Aussagen.
Die Ermittler hatten sie intern bereits seit dem 16. Oktober als Beschuldigte geführt, ohne ihr dies jedoch mitzuteilen, was aus Sicht von Prozessbeobachtern ein erheblicher Verfahrensfehler sein könnte, der im schlimmsten Fall sogar zu einer Aufhebung eines möglichen Urteils führen könnte.
Rechtsanwalt Om verwies in diesem Zusammenhang auf die Parallelen zu einem anderen spektakulären Fall, der in Mecklenburg-Vorpommern für Aufsehen sorgte. Im Fall von Hanna W. war ein zunächst verdächtigter Mann, Sebastian, aufgrund von Indizien und zweifelhaften Zeugenaussagen verurteilt worden, obwohl es keinerlei DNA-Spuren gab, die ihn mit der Tat verbanden.
Erst in einem zweiten Prozess wurde er freigesprochen, nachdem sich herausstellte, dass die Belastungszeugen, darunter eine angebliche Freundin und ein Mithäftling, unglaubwürdig waren und dass es sich bei dem Tod von Hanna W. höchstwahrscheinlich um einen Unfall handelte. Dieser Fall, so Om, zeige eindrücklich, welche fatalen Folgen es haben könne, wenn Ermittler sich zu früh auf eine Person fixierten und andere Spuren ignorierten.
Die Verteidigung kündigte an, in den kommenden Verhandlungstagen detailliert darzulegen, dass die polizeilichen Ermittlungen im Fall Fabian an mehreren Stellen gravierende Mängel aufweisen. Neben der nicht verfolgten Spur des unbekannten Mannes, der den Jungen am Tattag gestritten haben soll, und dem nicht überprüften baugleichen Fahrzeug, kritisiert die Verteidigung auch die vorschnelle Freigabe des Fundortes der Leiche, die dazu geführt habe, dass zahlreiche Schaulustige das Gelände betraten und mögliche Spuren unwiederbringlich zerstört wurden. Diese Fehler, so die Anwälte, seien umso gravierender, als die Staatsanwaltschaft ihre Anklage fast ausschließlich auf Indizien stütze, die bei sorgfältigerer Ermittlungsarbeit möglicherweise eine andere Bewertung erfahren hätten.
Die öffentliche Meinung in der Region ist gespalten. Während viele Menschen die Angeklagte aufgrund der abgespielten Chatverläufe und Sprachnachrichten bereits für schuldig halten, weist die Verteidigung darauf hin, dass die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelte und dass ein fairer Prozess nicht durch öffentliche Vorverurteilung ersetzt werden dürfe. Die kommenden Verhandlungstage, insbesondere die Einlassung von Gina H.
am Montag, werden mit großer Spannung erwartet und könnten die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen. Sollte das Gericht den umfangreichen Beweisanträgen der Verteidigung folgen, droht der Prozess sich zu einem der längsten und komplexesten Strafverfahren der jüngeren Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns zu entwickeln. Die Frage, ob die Angeklagte die Täterin ist oder ob es einen unbekannten Dritten gibt, bleibt damit vorerst offen und wird die Justiz noch über Monate beschäftigen.


