Fall Fabian (8): Sie widerspricht sich vor aller Augen

Fall Fabian (8): Sie widerspricht sich vor aller Augen

Der Schauplatz des Landgerichts Rostock wirkte an diesem Verhandlungstag wie eine Bühne, auf der sich die zentrale Frage dieses Prozesses entladen sollte: Wie glaubwürdig ist die Frau, die seit Monaten schweigt und nun zum ersten Mal spricht? Gina H. , die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstro angeklagt ist, nutzte ihre lang erwartete Einlassung nicht nur, um ihre Unschuld zu beteuern, sondern lieferte dem Gericht zugleich eine Reihe von Aussagen, die bei genauer Betrachtung mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten.

Die Verteidigung hatte diesen Moment sorgfältig vorbereitet, doch die Wirkung verpuffte teilweise, weil die Angeklagte es vermied, auf Nachfragen einzugehen und stattdessen eine in sich widersprüchliche Darstellung präsentierte, die von Prozessbeobachtern als riskante Strategie bewertet wird.

Die Kernaussage von Gina H. war eindeutig: Sie habe mit dem Tod des Jungen nichts zu tun. Sie schilderte eine von Konflikten und Alkohol geprägte Beziehung zu Matthias R.

, dem Vater des Opfers, und verwies auf ihre eigene schwierige Kindheit, die sie als Erklärung für ihr Verhalten und ihre psychische Verfassung anführte. Doch genau hier begannen die Probleme. Während sie einerseits betonte, den Fundort des Jungen, einen Tümpel bei Klein Upal, erst am 13.

Oktober 2025 gesehen zu haben, legten die Ermittler bereits am Vortag, dem 10. Oktober, ein Foto mit einem Zeitstempel von 11:19 Uhr vor, das ihr Fahrzeug, einen auffälligen orangefarbenen Ford Ranger, in unmittelbarer Nähe dieses Ortes zeigt. Die Distanz von rund 1600 Metern Luftlinie zwischen dem abgebildeten Standort und dem Fundort mag auf den ersten Blick nicht erdrückend wirken, doch in Kombination mit der Zeugenaussage einer Erzieherin, die das Fahrzeug am Nachmittag desselben Tages ebenfalls in der Nähe des Tümpels gesehen haben will, wird die zeitliche Kollision zu einem massiven Glaubwürdigkeitsproblem.

Es ist ein Unterschied, ob jemand eine Erinnerungslücke hat oder ob jemand eine Behauptung aufstellt, die durch objektive Beweismittel wie Fotos und unabhängige Zeugen direkt widerlegt wird. Genau dieser Fall tritt hier ein. Die Angeklagte sagte, sie sei erst am 13.

Oktober dort gewesen, doch die Indizienlage spricht eine andere Sprache. Das Gericht wird sich nun fragen müssen, ob es sich bei dieser Aussage um eine bewusste Falschdarstellung handelt, um die eigene Anwesenheit am Tatort zu einem früheren Zeitpunkt zu verschleiern, oder ob Gina H. tatsächlich unter einer so gravierenden Erinnerungsstörung leidet, dass sie ihre eigenen Handlungen nicht mehr rekonstruieren kann.

Beide Optionen sind für ihre Verteidigung problematisch, denn entweder lügt sie bewusst, was ihre gesamte Glaubwürdigkeit erschüttert, oder sie ist nicht in der Lage, zuverlässige Angaben zu machen, was ihre Einlassung als Beweismittel nahezu wertlos macht.

Doch damit nicht genug. Ein zweiter Widerspruch betraf eine scheinbar nebensächliche Detailfrage, die sich jedoch als besonders verräterisch erweisen könnte. Gina H.

gab an, nie mit ihrem Großvater auf der Jagd gewesen zu sein. Diese Aussage wurde umgehend von einem Zeugen aus ihrem eigenen familiären Umfeld widerlegt, der vor Gericht das Gegenteil bekundete. Ein solcher Widerspruch mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, da er nichts mit dem eigentlichen Tatvorwurf zu tun hat.

Doch genau diese Art von Detailwidersprüchen ist es, die Richter in ihrer Beweiswürdigung besonders aufmerksam werden lässt. Wenn eine Angeklagte bereits bei einer so einfachen und überprüfbaren Frage wie der Frage nach gemeinsamen Jagdausflügen mit dem eigenen Großvater nicht die Wahrheit sagt, warum sollte das Gericht dann ihren Aussagen zu komplexeren und für das Verfahren zentraleren Punkten Glauben schenken? Diese Logik folgt einem etablierten Grundsatz der Strafrechtsprechung: Wer bei Nebensächlichkeiten lügt, dessen gesamte Aussage wird unglaubwürdig.

Die Reaktion der Nebenklage, vertreten durch die Anwältin von Fabians Mutter Christine H. , fiel entsprechend vernichtend aus. Sie bezeichnete die Einlassung als „Placebos“, die keinerlei Substanz hätten und lediglich den Anschein einer Verteidigung erwecken sollten, ohne die belastenden Indizien tatsächlich zu entkräften.

Diese Wortwahl ist rhetorisch geschickt gewählt, denn ein Placebo ist ein Scheinmedikament, das keine echte Wirkung entfaltet. Übertragen auf die Aussage von Gina H. bedeutet dies: Sie mag die richtigen Worte gewählt haben, um Mitleid zu erregen oder Verwirrung zu stiften, aber sie bietet keine inhaltliche Erklärung, die die gegen sie vorliegenden Beweise in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Die Nebenklage wird diese Einschätzung in ihrem Schlussplädoyer zweifellos weiter vertiefen und die Widersprüche als Beleg für eine systematische Falschaussage anführen.

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Prozessbeobachter jedoch, dass Gina H. sich nach ihrer Einlassung weigerte, Fragen zu beantworten. Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft oder die Nebenklage hatten die Möglichkeit, direkt auf die genannten Widersprüche einzugehen und nachzufragen, ob sich ihre Aussage zum Zeitpunkt des ersten Tümpelbesuchs vielleicht auf einen anderen Aspekt bezog oder ob sie die Angaben zu den Jagdausflügen korrigieren wolle.

Diese Verweigerungshaltung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es das Recht einer jeden Angeklagten, sich nicht selbst belasten zu müssen und Aussagen zu verweigern. Andererseits hinterlässt es beim Gericht einen schalen Beigeschmack, wenn eine Einlassung mit so viel Pathos vorgetragen wird, aber einer kritischen Nachfrage nicht standhält.

Die Lücke, die durch diese Verweigerung entstanden ist, wird das Gericht nun durch die Bewertung der übrigen Beweismittel schließen müssen, was in der Regel nicht zu Gunsten der Angeklagten ausfällt.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der die Verteidigungsstrategie von Gina H. zusätzlich unter Druck setzt. In ihrer Einlassung belastete sie nicht nur sich selbst indirekt durch die genannten Widersprüche, sondern sie griff auch aktiv zwei andere Männer an, die am Fundort als frühe Anwesende bekannt waren: Christian D.

und Olaf K. Über Olaf K. sagte sie wörtlich, sie sei „erstaunt, wie gerissen er sein kann“ und er habe behauptet, „schon einmal jemanden umgebracht zu haben“.

Diese Vorwürfe sind schwerwiegend, doch sie wirken wie ein Ablenkungsmanöver. Das Gericht wird nun prüfen müssen, ob diese Aussagen eine reale Grundlage haben oder ob Gina H. versucht, die Aufmerksamkeit von sich selbst abzulenken, indem sie andere in ein schlechtes Licht rückt.

Solche Strategien sind in Strafprozessen nicht unüblich, aber sie sind riskant, denn wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe gegen Dritte haltlos sind, wird dies als weiterer Beleg für die mangelnde Glaubwürdigkeit der Angeklagten gewertet.

Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht, ob Gina H. schuldig ist – das wird allein das Gericht entscheiden. Die Frage ist vielmehr, ob ihre Einlassung den Zweck erfüllt hat, den sie erfüllen sollte: nämlich Zweifel an ihrer Schuld zu säen.

Und genau hier liegt das Problem für die Verteidigung. Statt klare und konsistente Antworten auf die zentralen Vorwürfe zu geben, hat Gina H. ein Bild gezeichnet, das von Widersprüchen und Ungereimtheiten geprägt ist.

Sie präsentiert sich als Opfer einer Verschwörung, als „Bauernopfer“, wie sie selbst sagte, doch die objektiven Beweise – das Foto, die Zeugenaussagen, die widerlegten Detailangaben – zeichnen ein anderes Bild. Es ist ein Bild einer Frau, die versucht, mit allen Mitteln ihre Haut zu retten, dabei aber zu viele Fehler macht.

Für das Landgericht Rostock bedeutet dies, dass die Beweisaufnahme noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Widersprüche in der Einlassung werden nun Gegenstand weiterer Ermittlungen und möglicher weiterer Zeugenbefragungen sein. Das Gericht wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die zeitliche Diskrepanz zwischen dem Foto vom 10.

Oktober und der Aussage von Gina H. über ihren ersten Besuch am 13. Oktober durch einen Zufall erklärt werden kann oder ob sie als Indiz für ihre Anwesenheit am Tatort zu einem früheren Zeitpunkt gewertet werden muss.

Auch die Aussage über die Jagdausflüge mit dem Großvater wird das Gericht nicht einfach ignorieren können, da sie die grundsätzliche Frage nach der Wahrhaftigkeit der Angeklagten aufwirft.

Die Prozessbeobachter sind sich einig, dass dieser Verhandlungstag ein Wendepunkt im Verfahren sein könnte. Die Einlassung von Gina H. war ihre große Chance, das Gericht von ihrer Unschuld zu überzeugen oder zumindest berechtigte Zweifel zu säen.

Stattdessen hat sie diese Chance nicht genutzt, sondern durch ihre widersprüchlichen Angaben und ihre Weigerung, Fragen zu beantworten, das Gegenteil erreicht. Sie hat dem Gericht geliefert, was es braucht, um ihre Aussage als Schutzbehauptung zu werten. Ob dies am Ende für eine Verurteilung ausreicht, wird von der Gesamtwürdigung aller Beweise abhängen, aber der Weg dorthin ist für Gina H.

deutlich steiniger geworden als noch vor wenigen Tagen.

Die Anwältin der Nebenklage hat mit ihrer Placebo-Kritik den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Einlassung war rhetorisch aufgeladen, aber inhaltlich hohl. Sie appellierte an das Mitleid des Gerichts, indem sie ihre schwierige Kindheit und ihre problematische Beziehung zu Matthias R.

schilderte, aber sie lieferte keine überzeugende Erklärung für die belastenden Indizien. Sie versuchte, die Schuld auf andere zu schieben, aber sie konnte keine Beweise für ihre Vorwürfe gegen Christian D. und Olaf K.

vorlegen. Und sie behauptete, unschuldig zu sein, aber ihre eigenen Aussagen widersprechen sich an entscheidenden Stellen. Dieses Gesamtbild wird das Gericht in seiner Urteilsfindung berücksichtigen, und es spricht nicht für die Angeklagte.

Der Prozess gegen Gina H. wird noch mehrere Wochen dauern. Weitere Zeugen werden gehört, weitere Gutachten werden ausgewertet, und möglicherweise wird sich die Angeklagte doch noch entscheiden, zu den aufgetretenen Widersprüchen Stellung zu nehmen.

Bis dahin bleibt sie eine Angeklagte, die das Recht auf die Unschuldsvermutung genießt, aber ihre Einlassung hat gezeigt, dass sie mit der Wahrheit auf Kriegsfuß steht. Die Frage, die am Ende des Verfahrens stehen wird, ist nicht, ob sie eine schwierige Kindheit hatte oder ob ihre Beziehung zu Matthias R. von Alkohol und Streit geprägt war.

Die Frage wird sein, ob sie am 10. Oktober 2025 am Tümpel bei Klein Upal war und ob sie etwas mit dem Tod des kleinen Fabian zu tun hat. Und genau auf diese Frage hat ihre Einlassung keine überzeugende Antwort gegeben.