Das Landgericht Rostock erlebt eine spektakuläre Wendung im Prozess um den gewaltsamen Tod des 19-jährigen Fabian aus Güstrow: Die Angeklagte Gina H., die noch vor wenigen Tagen über ihre Verteidiger erklären ließ, sie sei für eine Befragung zu ihrer Einlassung nicht belastbar, will nun doch aussagen. Dieser überraschende Sinneswandel wurde am Montag durch ihren Anwalt Thomas Löcker gegenüber t-online angekündigt und versetzt den gesamten Prozessauftakt am heutigen Dienstag in eine neue, hochspannende Dimension.
Die 30-jährige Gina H. steht im Zentrum eines der aufsehenerregendsten Kriminalfälle Mecklenburg-Vorpommerns. Ihr wird vorgeworfen, im November des vergangenen Jahres den jungen Fabian getötet zu haben.
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt, nicht nur wegen der Brutalität der Tat, sondern auch wegen der ungewöhnlichen Umstände, die sich im Laufe der Ermittlungen offenbarten. Über Monate hinweg hatte die Öffentlichkeit das Bild einer zerrütteten Persönlichkeit gezeichnet bekommen, die zwischen Selbstinszenierung und tiefster Verzweiflung schwankte. Nun, nach über zehn Monaten in Untersuchungshaft, scheint die Angeklagte bereit, sich den bohrenden Fragen des Gerichts zu stellen – eine Entscheidung, die selbst ihre eigenen Anwälte noch am vergangenen Prozesstag für unmöglich gehalten hatten.
Die Ankündigung von Verteidiger Thomas Löcker kommt einem taktischen Erdbeben gleich. Noch am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause hatte das Gericht mitgeteilt, dass Gina H. aufgrund der emotionalen Belastung durch ihre eigene, stundenlange Einlassung nicht in der Lage sei, unmittelbar anschließend Fragen zu beantworten.
Die Verteidigung hatte damals betont, ihre Mandantin sei “psychisch am Limit” und benötige Zeit, um das Gesagte zu verarbeiten. Nun, nur wenige Wochen später, präsentiert sich ein völlig anderes Bild. Löcker erklärte, seine Mandantin habe in den vergangenen Wochen intensiv reflektiert und sei nun zu dem Schluss gekommen, dass nur eine offene Konfrontation mit den Richtern, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ihre Glaubwürdigkeit untermauern könne.
“Sie weiß, worum es geht, und sie möchte sich äußern”, so Löcker wörtlich. “Ihr Ziel ist es, dass man ihr glaubt.”
Dieser plötzliche Kurswechsel wirft zahlreiche Fragen auf. War es reine Taktik, um die Prozessdynamik zu beeinflussen? Oder hat Gina H.
tatsächlich eine Phase der Stabilisierung durchlebt, die es ihr nun ermöglicht, sich den kritischen Nachfragen zu ihrer Version des Tathergangs zu stellen? Richter Holer Schütt hatte bereits nach der Einlassung deutlich gemacht, dass er einen erheblichen Klärungsbedarf sieht. Seine Fragen, so deutete er an, zielen auf Ungereimtheiten in der Schilderung der Angeklagten ab.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage, die die Familie des getöteten Fabian vertritt, dürften ebenfalls ein umfangreiches Fragenkatalog vorbereitet haben. Die heutige Anhörung vor Gericht, bei der Löcker die formelle Ankündigung für den Befragungstermin machen will, wird daher mit Spannung erwartet.
Als potenzieller Termin für die große Befragung schwebt Löcker der 27. Prozesstag am 10. September vor.
Dieser Tag war ursprünglich für die Urteilsverkündung samt Begründung vorgesehen, bevor der Prozess verlängert wurde. Sollte es tatsächlich zu einer Anhörung an diesem Datum kommen, würde sich das Verfahren erheblich in die Länge ziehen. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Schütt muss diesem Vorschlag jedoch erst zustimmen.
Es ist durchaus denkbar, dass das Gericht einen früheren oder späteren Termin anberaumt, um die Befragung in den geplanten Ablauf zu integrieren. Die Verteidigung signalisiert jedoch Bereitschaft zur Kooperation, was als weiteres Zeichen für einen Strategiewechsel gewertet werden könnte.
Der heutige Prozesstag, der 25. in der Reihe, hat jedoch zunächst ein anderes Programm. Das Gericht hat eine Gefängnispsychologin geladen, die nach der Inhaftierung von Gina H.
am 7. November mehrere Gespräche mit ihr geführt hat. Diese Zeugin soll Aufschluss darüber geben, wie sich die Angeklagte in den vergangenen zehn Monaten in der Justizvollzugsanstalt verhalten hat.
Das Gericht erhofft sich davon Erkenntnisse über ihre Persönlichkeitsstruktur, ihre emotionale Stabilität und mögliche Veränderungen in ihrem Verhalten seit der Tat. Die Psychologin könnte auch Einschätzungen zur Glaubhaftigkeit der Einlassung liefern, die Gina H. zu Beginn des Prozesses gemacht hat.
Darüber hinaus steht die erneute Vernehmung einer Familienbetreuerin auf der Tagesordnung. Diese Zeugin hatte bereits am vierten Prozesstag ausgesagt und dabei Einblicke in das schwierige familiäre Umfeld der Angeklagten gegeben. Es ging damals um die Schwierigkeiten von Gina H.
mit ihrem eigenen Sohn, die dazu führten, dass eine Familienhelferin hinzugezogen wurde. Diese Helferin, so wurde bekannt, nahm der Angeklagten den Sohn häufig ab und unterstützte die Familie im Alltag. Nun soll diese Zeugin erneut gehört werden, allerdings mit neuen Fragen, die sich aus den letzten Verhandlungstagen ergeben haben.
Die Justiz will offenbar tiefer in die psychische Verfassung und das soziale Umfeld von Gina H. vor der Tat eintauchen, um ein vollständiges Bild ihrer Lebenssituation zu erhalten.
Besonders brisant: Es sollen erneut Sprachnachrichten von Gina H. abgespielt werden. Diese Audio-Dateien, die im Laufe der Ermittlungen sichergestellt wurden, gelten als möglicher Schlüssel zum Verständnis ihrer Gedankenwelt.
Bereits in früheren Verhandlungen wurden solche Nachrichten als Beweismittel vorgeführt und sorgten für emotionale Momente im Gerichtssaal. Die Kombination aus den Aussagen der Psychologin, der Familienbetreuerin und den Sprachnachrichten könnte ein düsteres Bild der Angeklagten zeichnen, das in krassem Gegensatz zu ihrer aktuellen Bereitschaft zur Aussage steht. Es scheint, als wolle die Verteidigung mit der Zusage der Befragung genau diesem negativen Eindruck entgegenwirken.
Die Prozessbeobachter sind sich einig: Die heutige Sitzung wird richtungsweisend sein. Nicht nur, weil die Zeugenaussagen neue Details liefern könnten, sondern vor allem, weil die formelle Ankündigung der Befragung von Gina H. das weitere Verfahren bestimmen wird.
Sollte die Angeklagte tatsächlich am 10. September aussagen, wird dies der erste große Test für ihre Glaubwürdigkeit sein. Sie muss sich dann nicht nur den Fragen des Richters stellen, sondern auch dem Kreuzverhör der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die alles daran setzen werden, Widersprüche in ihrer Schilderung aufzudecken.
Die Verteidigung setzt offenbar alles auf eine Karte: Nur wenn Gina H. persönlich überzeugt, kann sie auf ein milderes Urteil hoffen.
Der Fall Fabian hat die Region Güstrow und ganz Mecklenburg-Vorpommern tief erschüttert. Die Umstände seines Todes, die zunächst im Dunkeln lagen, wurden Stück für Stück in diesem Prozess rekonstruiert. Die Angeklagte, die in erster Linie als Opfer ihrer eigenen psychischen Probleme dargestellt wurde, steht nun vor der Herausforderung, ihre Version der Ereignisse gegen eine mächtige Anklage zu verteidigen.
Ihre Anwälte, darunter der erfahrene Strafverteidiger Thomas Löcker, haben in der Vergangenheit stets betont, dass ihre Mandantin unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leide. Doch das Gericht wird prüfen müssen, inwieweit diese Störung die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt hat – ein entscheidender Punkt für die Frage der Schuldfähigkeit.
Die Ankündigung, dass Gina H. nun doch Fragen beantworten will, könnte auch als Versuch gewertet werden, die Deutungshoheit über ihre eigene Geschichte zurückzugewinnen. In den vergangenen Monaten wurde viel über sie gesprochen, ohne dass sie selbst zu Wort kam – abgesehen von ihrer Einlassung, die jedoch viele Fragen offenließ.
Nun will sie offenbar persönlich klarstellen, was damals wirklich geschah. Ob ihr das gelingt, wird maßgeblich davon abhängen, wie souverän sie im Kreuzverhör agiert. Die Staatsanwaltschaft wird zweifellos versuchen, sie in Widersprüche zu verwickeln, insbesondere was ihre Aussagen zu den Stunden vor der Tat angeht.
Für die Familie des getöteten Fabian ist die heutige Ankündigung ein weiterer Schritt in einem langen Leidensweg. Sie hoffen auf Antworten und letztlich auf eine Verurteilung, die der Schwere des Verbrechens gerecht wird. Die Nebenklage wird bei der Befragung von Gina H.
sicherlich präsent sein und eigene Fragen stellen. Die Prozessleitung hat angekündigt, die Befragung in einem geschützten Rahmen durchzuführen, um eine erneute emotionale Überforderung der Angeklagten zu vermeiden. Dennoch wird es ein hartes Stück Arbeit für alle Beteiligten, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Die Justiz hat sich in diesem Fall viel Zeit genommen. Über 25 Prozesstage hinweg wurden unzählige Zeugen gehört, Gutachten erstellt und Beweise gesichtet. Die Verlängerung des Verfahrens, die ursprünglich mit einer Urteilsverkündung im September enden sollte, zeigt, wie komplex die Materie ist.
Die erneute Befragung der Angeklagten könnte das Verfahren nun in seine entscheidende Phase führen. Sollte Gina H. am 10.
September aussagen, wird dies der Höhepunkt des Prozesses sein – ein Moment, in dem sich entscheidet, ob ihre Einlassung vor Gericht Bestand hat oder in sich zusammenfällt.
Die Verteidigung zeigt sich indes optimistisch. Löcker betonte, dass seine Mandantin sich intensiv auf die Befragung vorbereitet habe und bereit sei, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen, ohne dabei ihre psychische Erkrankung als Entschuldigung zu instrumentalisieren. Diese Haltung könnte beim Gericht durchaus Wohlwollen erzeugen.
Doch ob sie ausreicht, um die schweren Vorwürfe zu entkräften, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian mit Tötungsvorsatz angegriffen zu haben.
Die Verteidigung spricht von einem tragischen Unglück im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation.
Der heutige Prozesstag wird also zweigeteilt sein: Zunächst die Zeugenvernehmungen, die das Bild der Angeklagten weiter schärfen sollen, und dann die formelle Ankündigung der Befragung. Die Prozessbeteiligten rechnen damit, dass Richter Schütt den Termin für die Befragung noch in dieser Woche verbindlich festlegt. Sollte der 10.
September bestätigt werden, würde das Urteil frühestens Ende September oder Anfang Oktober erwartet. Bis dahin wird die Öffentlichkeit weiterhin gebannt auf jedes Detail aus dem Gerichtssaal in Rostock blicken. Der Fall Fabian ist noch lange nicht abgeschlossen – im Gegenteil, er tritt nun in seine wohl spannendste Phase ein.


