Der Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow erhält eine neue, brisante Wendung: Neue Zeitangaben und Routenanalysen legen nahe, dass die Version der angeklagten Mutter Gina H. über ihren Aufenthalt zum Tatzeitpunkt am 10. Oktober 2025 deutlich plausibler sein könnte als bislang angenommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau angeklagt, ihren Sohn getötet und anschließend verbrannt zu haben. Doch nun wirft eine detaillierte Überprüfung ihrer Aussage erhebliche Zweifel an der bislang kommunizierten Ermittlungstaktik auf.
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Die zentrale Frage lautet: War Gina H. tatsächlich in der Lage, Fabian am Vormittag des 10. Oktobers aus der Wohnung zu locken und zu töten, während sie nach eigenen Angaben auf dem Weg zu einem Bankautomaten war, um Geld für ihre Großeltern abzuheben?
Die Auswertung von Fahrzeiten, Überwachungskameraaufnahmen und der zeitlichen Abfolge der Ereignisse könnte die bisherige Anklagetheorie ins Wanken bringen. Die Verteidigung dürfte diese neuen Erkenntnisse umgehend in ihre Strategie einfließen lassen, um die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen und die Schlüssigkeit der Indizienkette grundlegend in Frage zu stellen.
Im Zentrum der neuen Betrachtung steht die zeitliche Rekonstruktion des Vormittags. Der Hufschmied soll das Anwesen von Gina H. nach übereinstimmenden Angaben um 9:45 Uhr verlassen haben.
Zieht man einen kurzen Zeitraum für die Versorgung der Pferde und die eigene Vorbereitung ab, ergibt sich eine Abfahrtszeit von etwa 10:15 Uhr. Die Fahrtstrecke von ihrem Wohnort zum sogenannten Wall in Güstrow, wo sie ihr Fahrzeug geparkt haben will, beträgt nach Routenplanern rund 27 Kilometer und schlägt mit einer Fahrzeit von etwa 25 Minuten zu Buche. Rechnet man diese Zeitspanne auf die vermutete Abfahrt hinzu, landet man exakt in dem Zeitfenster, in dem die Überwachungskamera das erste Mal ihr Fahrzeug erfasste – die Angaben schwanken zwischen 10:41 Uhr und 10:45 Uhr.
Diese Übereinstimmung ist bemerkenswert, denn sie deckt sich nicht nur mit der Aussage von Gina H. , sondern auch mit den technischen Aufzeichnungen. Die Kamera filmte den Wagen, wie er in die Stadt hineinfuhr.
Nur wenige Minuten später, zwischen 10:52 Uhr und 10:55 Uhr, wurde dasselbe Fahrzeug erneut aufgezeichnet, als es wieder aus der Stadt herausfuhr. Genau in diesem Zeitfenster, so die neue Analyse, ereignete sich ein weiteres, für die Ermittler zentrales Ereignis: Die Deaktivierung des Displays von Fabians Mobiltelefon. Dieser digitale Fingerabdruck galt bislang als eines der stärksten Indizien für die Täterschaft der Mutter.
Die Verteidigung hat jedoch nun eine alternative Erklärung für diese zeitliche Koinzidenz vorgelegt, die auf den ersten Blick verblüffend schlüssig wirkt. Gina H. hatte in ihrer ergänzenden Vernehmung angegeben, sie habe auf dem Parkplatz am Wall mehrere Minuten nach ihrer Bankkarte gesucht, die sie für die geplante Geldabhebung benötigte.
Sie habe das Fahrzeug geparkt, fünf Minuten lang im Innenraum und im Kofferraum nach der Karte gesucht, sie jedoch nicht gefunden. Anschließend sei sie zu dem Entschluss gekommen, doch nicht zur Bank zu fahren, sondern stattdessen einen Spaziergang zu unternehmen, um den Kopf freizubekommen. Diese Schilderung, so die neue Zeitanalyse, fügt sich nahtlos in das von den Überwachungskameras dokumentierte Zeitfenster ein.
Die Distanz zwischen diesem Parkplatz am Wall und dem Wohnhaus von Fabian beträgt gerade einmal eine Minute mit dem Auto. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang argumentiert, Gina H. habe diese Gelegenheit genutzt, um ihren Sohn unbemerkt aus der Wohnung zu holen und an einen abgelegenen Ort zu bringen.
Die neue Zeitanalyse zeigt jedoch, dass die von ihr geschilderte Sequenz aus Parken, Suchen und Wiederabfahren exakt die Zeitspanne ausfüllt, die zwischen den beiden Kameraaufzeichnungen liegt. Es bleibt demnach kaum ein zeitlicher Spielraum für die behauptete Tatausführung, geschweige denn für einen Transport des Kindes zu einem späteren Brandort.
Diese Erkenntnisse gewinnen zusätzlich an Gewicht, wenn man die Aussagen weiterer Zeugen in die Betrachtung einbezieht. Mehrere Zeugen, darunter auch Kinder, hatten angegeben, Fabian am Freitag, dem 10. Oktober, gesehen zu haben.
Ein zwölfjähriges Mädchen hatte in ihrer ersten Vernehmung von einem Mann gesprochen, der mit Fabian gesehen worden sei. Vor Gericht korrigierte sie sich jedoch und sprach nun von zwei Männern. Diese Diskrepanz in den Aussagen wirft Fragen auf, ob die Erinnerungen der Zeugen zuverlässig sind oder ob hier möglicherweise Verwechslungen mit anderen Tagen vorliegen.
Insbesondere die Möglichkeit, dass die Kinder den Jungen bereits am Donnerstag, dem 9. Oktober, gesehen haben könnten, gewinnt durch die neuen Zeitanalysen an Plausibilität.
Die Verteidigung hat zudem darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nach eigenen Angaben bereits ab dem 16. Oktober, also nur zwei Tage nach dem Auffinden der Leiche, ausschließlich auf Gina H. als alleinige Tatverdächtige fokussiert hat.
Dieser frühe Fokus, so die Kritik, habe dazu geführt, dass andere Spuren und Ermittlungsansätze, etwa die Aussagen der drei minderjährigen Zeugen oder mögliche Kontakte Fabians zu unbekannten Personen über Online-Spiele, nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt verfolgt worden seien. Die Verteidigung spricht von einer einseitigen Ermittlungsführung, die von Anfang an darauf ausgerichtet gewesen sei, die Mutter als Täterin zu überführen, anstatt alle Möglichkeiten objektiv zu prüfen.
Ein weiterer Streitpunkt bleibt die Frage nach dem Tatmesser. Ein Messer, das Olaf K. , einem Bekannten der Familie, gehört, war sichergestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft sieht in ihm möglicherweise die Tatwaffe. Die Verteidigung verweist jedoch darauf, dass nicht geklärt ist, ob das Messer auf Rückstände von Reinigungsmitteln untersucht wurde, die darauf hindeuten könnten, dass Spuren absichtlich entfernt wurden. Sollte das Messer vollständig gereinigt worden sein, wäre es erklärlich, dass nur noch die DNA-Spuren von Olaf K.
darauf gefunden wurden, der das Messer nach der Reinigung erneut angefasst haben könnte. Diese Theorie bleibt jedoch spekulativ, solange die Ergebnisse etwaiger Nachuntersuchungen nicht vorliegen.
Die neue Bewegungssanalyse des Mobiltelefons von Gina H. , die der Richter am Landgericht Schwerin nach eigener Unzufriedenheit mit dem bisherigen Gutachten in Auftrag gegeben hat, dürfte nun zur entscheidenden Beweisaufnahme werden. Sie soll klären, ob sich die Angaben der Angeklagten zu ihrem Aufenthaltsort mit den technisch erfassten Bewegungsdaten decken.
Sollte die Analyse ergeben, dass sich Gina H. tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt am Wall aufgehalten hat und nicht am Wohnhaus ihres Sohnes, würde dies die Anklagetheorie der Staatsanwaltschaft in ihren Grundfesten erschüttern. Die Verteidigung hofft auf ein eindeutiges Ergebnis, das die Unschuld ihrer Mandantin belegt, während die Staatsanwaltschaft weiterhin von der Richtigkeit ihrer Ermittlungen überzeugt ist.
Die Öffentlichkeit verfolgt den Prozess mit großer Anteilnahme. Der Fall hat bundesweit Bestürzung ausgelöst, nicht zuletzt wegen des jungen Alters des Opfers und der grausigen Umstände des Verbrechens. Fabians Leiche war schwer verbrannt in einem Waldstück bei Güstrow gefunden worden.
Nur wenige unverbrannte Stellen, darunter eine Hand und Teile des Gesichts, ermöglichten überhaupt eine Identifizierung. Die Obduktion ergab, dass der Junge mehrere Stichverletzungen erlitten hatte, die letztlich zu seinem Tod führten. Der genaue Todeszeitpunkt ließ sich jedoch nicht mehr zweifelsfrei bestimmen, was die Arbeit der Ermittler zusätzlich erschwerte.
Die neue Zeitanalyse wirft nun auch ein anderes Licht auf die Aussage von Gina H. bezüglich ihrer Rückfahrt. Sie hatte angegeben, nach dem erfolglosen Suchen nach der Bankkarte einen Spaziergang unternommen zu haben.
Die Frage, ob sie dabei tatsächlich an dem Wohnhaus ihres Sohnes vorbeigekommen ist oder nicht, könnte durch die Bewegungssanalyse ihres Telefons geklärt werden. Sollte sich herausstellen, dass sie eine Route gewählt hat, die nicht an dem Haus vorbeiführte, wäre dies ein weiteres starkes Indiz für ihre Unschuld. Die Verteidigung hat zudem darauf hingewiesen, dass die von der Staatsanwaltschaft präsentierte Indizienkette, die unter anderem auf Faserspuren im Fahrzeug der Angeklagten und einem Blutstropfen auf einem Papiertuch basiert, bei näherer Betrachtung erhebliche Schwächen aufweist.
Die Fasern stammten von Massenware, die nicht eindeutig der Kleidung des Opfers zugeordnet werden konnte, und der Blutstropfen war so klein, dass nach der DNA-Analyse keine zeitliche Einordnung mehr möglich war. Er könnte theorethisch auch von einem früheren Badeunfall stammen, den Fabian erlitten haben soll.
Der Prozess, der bereits mehrere Verhandlungstage umfasst, wird von der Verteidigung genutzt, um die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern. Mehrere Zeugen mussten vor Gericht ihre Aussagen korrigieren oder einräumen, sich bei der Datumsangabe nicht sicher zu sein. Eine Frau, die ein Fest für ihren Sohn geplant hatte, musste einräumen, sich bei der Identifizierung des Fahrzeugs von Gina H.
geirrt zu haben, nachdem der Richter ihr ein Überwachungsvideo vorgeführt hatte, das ihre Beobachtung widerlegte. Diese Korrekturen nähren den Eindruck, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf tönernen Füßen stehen könnten.
Die nächsten Verhandlungstage werden mit Spannung erwartet. Insbesondere die Vorstellung des neuen Bewegungssachverständigengutachtens könnte die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen. Sollte das Gutachten die Angaben der Angeklagten bestätigen, wäre eine Verurteilung allein auf Basis der bisherigen Indizien kaum noch haltbar.
Die Verteidigung hat bereits angekündigt, weitere Beweisanträge zu stellen, unter anderem die Vernehmung weiterer Zeugen, die möglicherweise etwas über den Verbleib Fabians am Tattag aussagen können. Die Staatsanwaltschaft hingegen dürfte versuchen, die neuen Erkenntnisse zu relativieren und an ihrer Theorie festzuhalten, dass Gina H. die einzige Person ist, die ein Motiv und die Gelegenheit für die Tat hatte.
Die Frage, ob der Ablauf am 10. Oktober tatsächlich anders gewesen sein könnte als von der Anklagebehörde behauptet, bleibt somit weiterhin offen. Die neuen Zeitanalysen haben jedoch gezeigt, dass die Version der Angeklagten keineswegs so abwegig ist, wie es die Staatsanwaltschaft zunächst dargestellt hatte.
Vielmehr fügt sie sich nahtlos in die dokumentierten technischen Aufzeichnungen ein. Es wird nun Aufgabe des Gerichts sein, die widersprüchlichen Beweise sorgfältig zu würdigen und zu einem gerechten Urteil zu gelangen. Die Öffentlichkeit wird diesen Prozess weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, denn er wirft nicht nur Fragen nach der Schuld einer einzelnen Person auf, sondern auch nach der Zuverlässigkeit von Ermittlungsmethoden und der Gefahr vorschneller Schlussfolgerungen in einem aufgeheizten medialen Klima.
Der Fall Fabian ist zu einem Symbol für die Herausforderungen moderner Strafjustiz geworden, die zwischen dem Druck der Öffentlichkeit, dem Gebot der Objektivität und dem Streben nach Wahrheit navigieren muss.


