Der Prozesstag 27 im Fall von Fabian aus Güstrow!

Der Prozesstag 27 im Fall von Fabian aus Güstrow!

Der 27. Verhandlungstag im Mordprozess gegen Gina H. hat am Landgericht Rostock erneut tiefe Einblicke in die Psyche der Angeklagten und die Widersprüche ihrer Aussagen offenbart.

Im Zentrum standen die minutiöse Rekonstruktion der Handy-Bewegungsdaten vom Tattag sowie die Fortsetzung der intensiven Befragung von Gina H. durch den Vorsitzenden Richter Holger Schütt. Der Vormittag war den technischen Gutachten gewidmet, der Nachmittag den erneuten, teils widersprüchlichen Schilderungen der Angeklagten.

Zu Beginn des Prozesstags überraschte Richter Holger Schütt die Prozessbeteiligten mit einer organisatorischen Ansage. Für die Befragung der Angeklagten ordnete er eine glatte, feste Pause von 90 Minuten an. Er betonte, dass er dieser Unterbrechung der Vernehmung „nicht negativ gegenüber“ stehe, wie es bereits in der Vergangenheit angedeutet worden war.

Ein weitere wichtiger Punkt seiner Anmoderation war die Vorgabe, dass der Prozess an diesem Tag um 16 Uhr enden wird. Sollte die Befragung von Sondern H bis dahin nicht abgeschlossen sein, werde sie am kommenden Dienstag, dem 15. September, fortgesetzt.

Der zentrale technische Komplex des Tages war die Verifizierung der Bewegungsdaten von Gina H. s Smartphone. Der Kriminaloberkommissar, ansässig bereits in früheren Sitzungen, wurde zu einer neuen Einschätzung erneut in den Zeugenstand gerufen.

Er hatte zusammen mit einem Kollegen Vergleichsfahrten durchgeführt, um die Validität der ausgewerteten Standortdaten zu prüfen. Die zentrale Frage war dabei, ob die Übergänge zwischen verschiedenen Bewegungsarten – wie Gehen, Fahren im Auto oder Stillstand – eindeutig der tatsächlichen Bewegung zugeordnet werden können. Die Datenlage war für die Verteidigung von Bedeutung, da die Ermittler den Tagesablauf der Angeklagten am 10.

Oktober 2025 lückenlos rekonstruiert sehen wollen.

Konkret ging es um diese unlogischen Wechsel der Bewegungsart während der beobachteten Fahrtstrecken. Das Handy von Gina H. hatte an den Tattagen mehrere Male die Erkennung von Auto auf stationär, also Stehen und wieder zurück gewechselt.

Die Ermittler nahmen sich der These an, dass dies möglicherweise durch die Benutzung des Smartphones während der Fahrt erklärt werden könne. Um dies zu testen, nahmen die Kommissare das sichergestellte Handy der Angeklagten und einen Audi A5. Auffällig war, dass nicht der Pickup der Angeklagten verwendet wurde, ein Ford Ranger Wildtrack, sondern ein Audi.

Das warf Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit der Ergebnisse. Die Ermittler protokollierten während der Testfahrten jeden Schritt minutiös, öffneten Apps wie Instagram, Facebook oder WhatsApp und hielten das Nutzungsverhalten fest.

Ein zentraler Punkt des Vergleichs war die Erkenntnis, dass das Smartphone während der Fahrt in die Hand genommen wurde, die Erkennungslogik drastisch veränderte. Die integrierte Sensortechnik des Handys, die Beschleunigungsmesser und Gyroskope, impliziert den Wechsel der Bewegungsart. Die Ermittler stellten verblüffende Beobachtungen an, die die Aussageskräft der Handyprotokolle grundlegend in Frage stellten.

Selbst bei Geschwindigkeiten zwischen 50 und 80 km/h schaltete das Telefon teilweise auf „stationär“, wenn es kurzzeitig in die Hand genommen wurde. Normalerweise stuft die Software Bewegung ab etwa 20 bis 30 km/h als Autofahrt ein. Des Weiteren könne eine Autofahrt auf unebener Untergrund, wie einem Feldweg, fälschlich als Gehen detektiert werden.

Zudem kann es zu Fehlerträgen kommen, wenn das Handy schnellen Bewegungen oder Richtungswechseln ausgesetzt ist. Die Erkenntnisse zeigen verstörende Grenzen der digitalen Rekonstruktion auf, da durchaus auch eine reale Autofahrt auf einem vermeintlich Fußweg-Schritt als Gehen erkannt wird.

Im Fokus waren zwei Teststrecken, die abgefahren wurden: die Strecke vom Bützsee zum späteren Fundort bei Klein-Upahl sowie die Route vom Bützsee nach Reimershagen. An dem See hielt sich Gina H. am Tätigtag nachweislich auf, um sich mit dem Zeugen Christian D.

zu treffen. Reimershagen ist der Wohnort von Gina H. zu der Tatzeit.

Die gesammelten Daten dieser Testfahrten wurden anschließend mit den ursprünglichen Handyprotokollen abgeglichen. Ein zentraler Aspekt war der Zeitpunkt des Verlassens des Sees. Die Auswertung der Bewegungsdaten ergab, dass Gina H.

den Bützsee um 13:47 Uhr verlassen haben, während sie selbst angab, bis ca. 15 Uhr dortgeblieben zu sein. Dies wäre eine relevante Zeitscheibe, die die Angeklagte hätte haben können, um das Verbrechen zu begehen.

Das Treffen mit Christian D. , das von 13 bis ca 15 Uhr gedauert haben soll, ist ein Kernpunkt der Indizienkette und die Zeitangaben der Handynutzung könnten eine Verzögerung bedeuten.

Die Verteidigung sprach von einer Ungenauigkeit der Auswertung und forderte eine erneute Überprüfung der Daten. Im Zentrum des Streits stand eine Messstatistik des Forensik-Systems, mit dem die Daten ausgewertet wurden. Der Kriminaloberkommissar musste eingestehen, dass er nicht mit diesem System „Motion Lock“ je gearbeitet hatte.

Er habe noch nie die Berechnung durchgeführt und sei der erste Einsatz gewesen. Weiter vertrat er die Ansicht, dass die Aufzeichnung des Handys grundsätzlich „gut funktioniere“. Aber äußere Einflüsse wie die Fahrzeugmodels, der Mobilfunkanbieter und die Bodenbeschaffenheit könnten signifikante Veränderungen der Erkennung bewirken.

Dem Richter, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung wurde Gelegenheit gegeben, Fragen zu dem kriminaloberkommissar zu stellen. Die Nebenklage brachte ein, dass die Polizei bisher die Auswertung eines Hinweises auf die Handydaten eines weiteren Zeugen (Christian D.) ausstehe.

Der Kommissär musste einräumen, dass das Gerät dieses Zeugen aus einer aktuellen Sicherheitssoftware (Verschlüsselung) ausgestattet ist, die der Auswertungstechnik der Polizei noch nicht verfügbar sei. Man hoffe auf Software-Updates, um die Daten im Nachhinein auslesen zu können.

Ein Thema, das die Ermittler des Mordspezialisten besonders stark abweicht, ist die Blutspur im Ford Ranger. Im Auto der Angeklagten war ein kleiner Blutfleck gefunden worden, an den sie selbst eine Küchenrolle erinnert. Bald war klar, es stammt von Fabian und ist aber tendon.

Die DNA-Bestimmung verbraucht das gesamte Material, eine Altersschätzung war daher nicht mehr möglich. Gerichtsmedizinische Gutachten könnten nun nicht mehr klären, ob das Blut direkt am Tätigkeiten oder früher aufgetragen wurde. In ihrer bisherigen Schilderung hattags Gina H.

angegeben, sich keine Gedanken über den Blatt gemacht zu haben. Auf die Frage des Richters, warum sie das verunreinigtes Blatt nicht abgerissen habe, lautete die Antwort: „Ich weiß es nicht. Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht.

“ Der Widerspruch zu dem Badetag im August mit einer Muschel -oder Scherbenverletzung bei Fabian war die Schlussfolgerung der Angeklagten.

Der Nachmittag war geprägt von einer emotionalen, erneuten Befragung der Angeklagten und der schonungslosen Konfrontation mit den Aussagen früherer Zeugen. Richter Schürz ging systematisch die detaillierten Geschehnisse vom 9. und 10.

Oktober nach. Weiter ging es um das auffällige Verhalten von Christina H. Der 9.

Oktober, der Vortag des Verbrechens, ist für das Gericht von zentraler Bedeutung. An diesem Tag hatte Gina I. bemerkenswerte Dinge getan, die sich nicht allein mit einem ganz normalen Tag erklären lassen: Sie suchte im Internet nach „Testament kostenlos“, schlug ihr Pferd und versendet deprimierter Nachrichten an einen Ex-Partner.

Der Richter wittert Zusammenhänge, die sie als „Zufall“ abstricht. Sie habe den Streit mit ihrem Ex-Partner am Abend zuvor vorge selbst, den genauen Grund für ihre unstete Stimmung schob sie emotional auf die an Bahn eines neuen Seitensprungverhaltens zwischen ihr und Fabians Vater.

Eine Enthüllung im Hof der Zeit war die Schilderung des Treffens der Angeklagten mit dem Polen Christian D. am 10. Oktober bestens.

Gina H. schilderte, dass sie sich häufig nicht gesünd wie Pausen, sondern gemeinsam mit Handys zusammen satt und dort jeder. „In der heutigen Zeit Normalität“, so zurecht wütend sie gegen diesen Vorwurf des Richters.

Dies gipfelte am Ende in den emotionalen Ausbruch: „Woher soll ich wissen, dass Fabian verdammt noch mal verschwindet? Damit habe ich nichts zu tun! “ Der Richter erhaltet dass genau darum ja das gesamte Verfahren.

Ihre Verteidiger bemühten sich um eine Schadensbegrenzung.

Über den Nachmittag wurden weitere nicht aufgeklärtes Dinge diskutiert: Das von der H. behauptete, keine Ortskenntnis in Klein-Upahl zu haben, während der Anwalt eine früherere Sprachnachricht hielt, aus der das Gegenteil hervorging. „Der Feldweg ist sonst nicht so matschig“, soll sie der Zustand des Fundorts erklärt haben.

Die Frage des Richters, woher sie diesen Weg so genau kann, wenn sie sich vorher nicht gekannt hat, verwickelte sie erneut.

Auch das Rätsel um die Autoreinigung am 10. Oktober nahm großen Raum ein. Am 10.

Oktober reinigte die Angeklagte ihr Fahrzeug gründlicher als sonst. Dies sei auf den Druck des Herrn D. zurückzuführen, der sich über die Verschmutzung beschwert hatte.

Die Zeugen haben jedoch ebenfalls ein anderes Bild der Beziehung geschildert. Und die Polizei zerstörte, sie ha um die Reinigung des Fahrzeugs erzähle und dabei über eine längere Information, als später aus der Vernehmung herauscam. H.

Obendrein verstrickt sich J. H. bei der Rückweisung des Portemonnaies.

Sie erklärte, die Bankkarte vergessen zu haben, kehrte dann aber kurze Zeit später wieder um. Als das Gericht die Videoaufnahmen der Sophakarte von Edeka am Abend vorzeigt, hält die Angeklagt plötzlich über die Portmonee in der Hand. Das Portmonee hast du ja wieder dabei, sagt der Richter, war denn also zu Hause gewesen?

Aber alleine: Sie sei noch einige. Die Beweisaufnahme bleibt weiterhin komplex.

Der Prozess am Montag fortgesetzt wird. Die Befragung der Angeklagten wird vorerst mit dem nächsten Prozesstag weitergehen. Es werden weitere Zeugen und Sachverstärgende erwartet.

Die Anklage wirft der J. vor, am 10. Oktober 2025 in ihrer Gemeinschaft ein geheimer, Einflussnahme ausgeübt und den Brand aufzustellen gefahren sein.

Fabian wurde am Zielwasser in einem Waldstück von der Feuerwehr entdeckt, nachdem die Umgebung vermisst. Die Fundstelle ist ein Teich in der Nähe von Klein-Upahl. Die Angeklagte schildert die tatsächliche Strecke der Handy-Datenveränderung- erneut, immer wieder Widersprüche provierend.