Mordprozess um Fabian: Abgehörte Telefonate belasten Angeklagte schwer

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian vor dem Landgericht Rostock haben neue Beweismittel für großes Aufsehen gesorgt. Im Mittelpunkt stehen abgehörte Telefonate der Angeklagten Gina H., die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft belastende Hinweise enthalten.
Fabian war am 10. Oktober 2025 in Güstrow verschwunden. Vier Tage später wurde seine Leiche in der Nähe von Klein Upahl gefunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Junge durch mehrere Messerstiche getötet und anschließend mit Brandbeschleuniger übergossen sowie angezündet wurde. Gina H., die damalige Lebensgefährtin von Fabians Vater, bestreitet die Vorwürfe.
Besonders brisant sind nun Telefongespräche, die wenige Tage nach dem Verschwinden des Kindes aufgezeichnet wurden. Darin äußerte Gina H. die Sorge, dass sich möglicherweise noch eine Flasche Brandbeschleuniger in ihrem Fahrzeug befinden könnte. Zu diesem Zeitpunkt war der Öffentlichkeit jedoch noch nicht bekannt, dass die Leiche des Jungen verbrannt worden war. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Äußerungen daher als mögliches „Täterwissen“.

Zusätzlich wurden weitere Indizien vorgestellt. In einem Ford Ranger der Angeklagten fanden Ermittler auf einer Küchenrolle Blutspuren, die laut einem DNA-Gutachten eindeutig Fabian zugeordnet werden konnten. Die Verteidigung betont allerdings, dass die Spur auch älteren Datums sein könnte, da sich der Junge früher häufiger im Fahrzeug aufgehalten habe.
Für Diskussionen sorgen außerdem Faserspuren. Experten erklärten vor Gericht, dass eine unter Fabians Fingernagel gefundene Faser möglicherweise zu einem Kleidungsstück der Angeklagten passen könnte. Zudem wurden im Fahrzeug Fasern entdeckt, die mit Kleidung des Jungen in Verbindung gebracht werden.
Die Verteidigung verweist weiterhin auf fehlende direkte Beweise wie eine Tatwaffe, Fingerabdrücke oder Blutspuren an der Kleidung der Angeklagten. Das Verfahren wird in den kommenden Wochen mit weiteren Zeugen und Gutachtern fortgesetzt. Ein Urteil wird erst nach Abschluss der umfangreichen Beweisaufnahme erwartet. Bis dahin gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.



