Neue Wende im Mordprozess um Fabian: Aussagen des Vaters sorgen für massive Zweifel
Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian sorgt eine überraschende Kehrtwende des Vaters Matthias R. für erhebliche Irritationen. Während er die Angeklagte Gina H. unmittelbar nach dem Auffinden der Leiche seines Sohnes im Oktober 2025 schwer belastete, stellt er sich nun öffentlich hinter sie und glaubt an ihre Unschuld.
Nach den Ermittlungsakten hatte Matthias R. gegenüber der Polizei erklärt, Gina H. sei von Eifersucht getrieben gewesen und er traue ihr die Tat durchaus zu. Vor dem Landgericht Rostock relativierte er diese Aussagen jedoch. Er könne sich an seine damaligen Worte nicht erinnern und sei an jenem Tag möglicherweise alkoholisiert gewesen. Gleichzeitig bestätigte er, dass er Gina H. während ihrer Untersuchungshaft regelmäßig besucht habe und beide inzwischen wieder ein Paar seien.
Diese Widersprüche veranlassten die Staatsanwaltschaft, ein separates Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage gegen Matthias R. einzuleiten. Dabei betonen die Ermittlungsbehörden ausdrücklich, dass sich der Verdacht ausschließlich auf seine Zeugenaussagen im Prozess bezieht und nicht auf eine mögliche Beteiligung an der Tat.
Trotz der veränderten Aussagen des Vaters stützt sich die Anklage weiterhin auf zahlreiche Indizien. Dazu zählen auffällige Handydaten, Suchanfragen im Internet, Faserspuren, Videoaufnahmen eines Fahrzeugs in Tatortnähe sowie Erkenntnisse aus der Brand- und Spurensicherung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ergeben diese Beweise ein belastendes Gesamtbild gegen Gina H., die die Vorwürfe bislang nicht eingeräumt hat und weiterhin von der Unschuldsvermutung profitiert.
Für das Gericht steht nun die schwierige Aufgabe bevor, die Glaubwürdigkeit des wichtigsten Zeugen neu zu bewerten. Während seine Aussagen zunehmend an Gewicht verlieren, rücken objektive Beweise stärker in den Mittelpunkt des Verfahrens. Die kommenden Verhandlungstage dürften entscheidend dafür sein, ob das Indiziengeflecht für eine Verurteilung ausreicht oder weitere Zweifel bestehen bleiben.



