Fall Fabian: Das Statement des Vaters

Haftprüfung im Fall Fabian: Gericht bestätigt weitere Untersuchungshaft

Fall Fabian: Passen die Aussagen des Profilers zu Gina H.? | STERN.de

Im Mordfall des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das zuständige Gericht den Antrag der Verteidigung auf Aufhebung der Untersuchungshaft abgelehnt. Damit bleibt die tatverdächtige Gina H. weiterhin in Haft. Die Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt im laufenden Ermittlungsverfahren dar und sorgt insbesondere bei der Familie des Jungen für Erleichterung, auch wenn die seelische Belastung weiterhin enorm ist.

Fabian war am 10. Oktober 2025 spurlos verschwunden. Vier Tage später entdeckten Ermittler seine Leiche in einem Waldgebiet bei Klein Upahl. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde der Achtjährige Opfer eines Gewaltverbrechens. Die Leiche soll nach der Tat an den Fundort gebracht und dort teilweise in Brand gesetzt worden sein.

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Die Verteidigung argumentierte im Haftprüfungsverfahren, dass es bislang weder eine Tatwaffe noch ein Geständnis oder eindeutige DNA-Beweise gebe. Aus Sicht des Anwalts stütze sich der Mordverdacht ausschließlich auf Indizien, weshalb die Untersuchungshaft nicht länger gerechtfertigt sei.

Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung deutlich. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Harald Nowack habe sich der Tatverdacht seit der Festnahme der Beschuldigten sogar weiter verdichtet. Neue Zeugenaussagen, zusätzliche Spuren sowie die Auswertung weiterer Beweismittel würden die bisherigen Ermittlungen stützen. Auch Hinweise zu einem auffälligen orangefarbenen Fahrzeug sowie ein in der Nähe des Fundortes entdeckter verkohlter Handschuh werden weiterhin untersucht.

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Für Fabians Eltern war bereits die Möglichkeit einer Freilassung der Verdächtigen eine schwere emotionale Belastung. Angehörige berichten, dass die Familie nach wie vor unter dem Verlust des Kindes leidet und auf eine vollständige Aufklärung der Tat hofft.

Die Ermittlungen dauern an. Ob die gesammelten Indizien letztlich für eine Anklage und eine spätere Verurteilung ausreichen, wird erst das weitere Strafverfahren zeigen. Bis dahin bleibt Gina H. in Untersuchungshaft, während Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen konsequent fortsetzen.