Die Anwälte der AfD weisen scharf darauf hin, dass der Verfassungsschutz politische Interessen über rechtsstaatliche Prinzipien stellt. Sie kontern den Vorwurf des ethnisch motivierten Volksverständnisses mit einem Verweis auf das Grundgesetz, das klare Differenzierungen zwischen Staatsangehörigen und Volkszugehörigen trifft. Die Klageschrift betont, dass die AfD keineswegs verfassungsfeindlich ist, sondern im Einklang mit den Prinzipien des Grundgesetzes steht.