Die Bundesregierung hat eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes angekündigt, doch die geplante Entlastung für Familien droht für die Ärmsten zur Luftnummer zu werden. Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, könnten von dem Aufschlag nichts sehen – weil andere Behörden die Mehrauszahlung einfach gegenrechnen.
Berlin – Die Koalition hat sich nach wochenlangen Verhandlungen darauf geeinigt, das Kindergeld in zwei Schritten bis zum Jahr 2028 anzuheben. Konkret sollen Eltern ab Januar 2026 zunächst 259 Euro pro Kind und Monat erhalten, wie es bereits jetzt der Fall ist. Doch dann soll der Satz bis 2028 auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen.
Das entspricht einer monatlichen Steigerung von 13 Euro pro Kind, also 156 Euro mehr pro Jahr. Für eine Familie mit zwei Kindern würde das bedeuten: Statt derzeit 518 Euro im Monat gäbe es dann 544 Euro – ein Plus von 312 Euro jährlich. Bei drei Kindern wären es sogar 468 Euro mehr pro Jahr.
Doch die frohe Botschaft hat zwei gewaltige Haken, die Experten für Sozialrecht jetzt lautstark kritisieren. Der erste Haken: Die Einigung ist noch lange kein Gesetz. Bisher haben sich die Koalitionsfraktionen lediglich politisch verständigt.
Ein formelles Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Erst wenn der Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben, wird die Erhöhung rechtskräftig. Wann genau der erste Schritt erfolgen soll, ist völlig offen.
Für 2027 ist zwar eine weitere Erhöhung angekündigt, aber weder der genaue Monat noch die exakte Höhe stehen fest. Solange das neue Gesetz nicht verkündet ist, gilt für alle Familien der alte Satz von 259 Euro pro Kind.
Noch viel brisanter ist der zweite Haken. Er trifft ausgerechnet die Familien, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen: Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Denn viele dieser Sozialleistungen rechnen das Kindergeld als Einkommen der Kinder an.
Steigt das Kindergeld, kürzen die Behörden an anderer Stelle. Das bedeutet: Familien, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind, werden von der Erhöhung faktisch nichts haben. Die Mehrauszahlung wird vollständig mit ihren bestehenden Leistungen verrechnet.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt das Dilemma: Die Familie mit den Kindern Sven und Wipke bezieht derzeit 518 Euro Kindergeld. Gleichzeitig erhält sie Bürgergeld. Erhöht sich das Kindergeld auf 544 Euro, mindert die zuständige Behörde das Bürgergeld um exakt 26 Euro.
Unterm Strich bleibt für die Familie kein Cent mehr übrig. Statt einer Entlastung dreht sich das Rad der Bürokratie einfach weiter.
„Die Ankündigung klingt gut, aber für die Schwächsten ist sie eine Farce“, sagt Dr. Zhalt, Experte für Sozialrecht und Autor des Kanals Gegenharz. Er warnt davor, dass viele Geringverdiener die Erhöhung nie zu Gesicht bekommen, weil sie in den Bescheiden der Ämter untergeht.
„Jede Familie, die Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag bezieht, muss ihren Leistungsbescheid nach der Gesetzesänderung genau prüfen. Sonst wird die versprochene Erhöhung einfach weggekürzt. “
Die Kritik an dem System ist nicht neu. Sozialverbände fordern seit Jahren, dass Kindergeld nicht als Einkommen auf andere Leistungen angerechnet werden darf. Sonst verfehle die Erhöhung ihr Ziel, die Armut von Familien zu bekämpfen.
Die Koalition schweigt zu diesem Problem. In der offiziellen Mitteilung heißt es lediglich, man wolle „die Kaufkraft von Familien stärken“. Wie das bei Bürgergeldbeziehern funktionieren soll, bleibt offen.
Doch es gibt auch eine gute Nachricht für alle, die bereits Kindergeld beziehen. Sie müssen nichts tun. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit passt die Zahlungen automatisch an, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt.
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Das gilt für alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen. Allerdings: Wer bislang noch gar kein Kindergeld beantragt hat, sollte sofort aktiv werden.
Hier kommt der Extra-Tipp, den viele Eltern übersehen. Dr. Zhalt weist darauf hin, dass rückwirkende Anträge auf Kindergeld möglich sind – und zwar auch für volljährige Kinder.
Viele Eltern glauben, ein versäumter Antrag sei verloren. Das ist ein Irrtum. Wenn das Kind in einer Ausbildung, einer schulischen oder universitären Bildung steckt oder sich in der Übergangsphase zwischen Schule und Ausbildung befindet, können Eltern die entsprechenden Nachweise nachreichen.
Dann können sie unter bestimmten Voraussetzungen Geld für mehrere Jahre nachträglich bekommen.
„Die meisten Eltern schätzen das völlig falsch ein“, sagt Dr. Zhalt. „Gerade bei volljährigen Kindern lohnt es sich, die Unterlagen zu prüfen.
Ein nachträglicher Antrag kann über viele Monate oder sogar Jahre hinweg Kindergeld sichern. “ Die Familienkasse prüft jeden Fall einzeln. Wer unsicher ist, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden.
Das gilt umso mehr, weil die Bundesregierung parallel an einer Vereinfachung des Zugangs zum Kindergeld arbeitet. Künftig soll es in vielen Fällen möglich sein, das Geld zu erhalten, ohne einen klassischen Papierantrag stellen zu müssen. Das betrifft jedoch nur den Weg der Auszahlung, nicht die Höhe.
Die Koalition verspricht also mehr Geld, doch die Wirklichkeit ist kompliziert. Familien mit niedrigem Einkommen müssen mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Sie sollten ihren aktuellen Leistungsbescheid mit dem neuen Bescheid vergleichen, sobald die Erhöhung umgesetzt ist.
Nur so können sie erkennen, ob die anderen Behörden das Plus tatsächlich wieder auffressen. Die Politik steht in der Verantwortung, dieses System zu entknoten. Sonst bleibt die Ankündigung eine nette Schlagzeile – und für viele Familien ein bitterer Witz.
Bis es so weit ist, rät Dr. Zhalt: „Prüfen Sie jeden Bescheid. Lassen Sie sich nicht von allgemeinen Ankündigungen blenden.
Ihr individueller Fall entscheidet, ob die Erhöhung wirklich bei Ihnen ankommt. “ Die Debatte um das Kindergeld zeigt, wie tief die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen Sozialpolitik ist. Die nächste Runde im Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, ob die Koalition nachbessert oder die Schwächsten weiter im Regen stehen lässt.


