Vorschau auf den 24. Prozesstag im Fall von Fabian aus Güstrow und Erklärung der Bewegungsanalyse

Vorschau auf den 24. Prozesstag im Fall von Fabian aus Güstrow und Erklärung der Bewegungsanalyse

Der 24. Prozesstag im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow hat am Freitag, dem 28. August, vor dem Landgericht Rostock begonnen – und er kommt unter ungewöhnlichen Vorzeichen daher.

Eigentlich hätte an diesem Tag der reguläre Schlusspunkt des Verfahrens gegen die Angeklagte Gina H. gesetzt werden sollen, doch bereits beim vorangegangenen Verhandlungstermin wurde die Verlängerung des Prozesses verkündet. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Holger Schütt hat weitere Zeugen angeordnet, was den Zeitplan erheblich sprengt.

Besonders brisant: Ein neuer Zeuge aus dem familiären Umfeld der Angeklagten soll gehört werden, dessen Identität das Gericht bislang geheim hält. Nach Informationen aus dem Justizumfeld handelt es sich offenbar um einen früheren Lebensgefährten von Gina H. Die Schutzbedürftigkeit dieser Person wird von der Kammer als Begründung für die Geheimhaltung angeführt – ein Vorgehen, das im bisherigen Verfahrensverlauf bereits für Diskussionen gesorgt hat, als die Schwester der Angeklagten ebenfalls anonym bleiben wollte, was der Richter jedoch ablehnte.

Die Entscheidung des Gerichts, diesen Zeugen unter besonderen Schutz zu stellen, wirft Fragen auf. In den vergangenen Wochen hatte die Verteidigung von Gina H. mehrfach betont, dass die Beweisaufnahme keinerlei belastende Spuren ergeben habe, die über Indizien hinausgehen.

Nun könnte ein Ex-Partner der Angeklagten neue Details aus ihrem Privatleben offenlegen, die möglicherweise Rückschlüsse auf das Tatgeschehen am 10. Oktober zulassen. Die Prozessbeobachter rechnen mit einer emotionalen Aussage, die das Bild der Angeklagten in einem anderen Licht erscheinen lassen könnte.

Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob sich Gina H. an diesem Tag erneut selbst zu Wort melden wird. Ursprünglich war geplant, dass sie sich nach ihrer umfangreichen Einlassung vom Montag den Fragen der Nebenklage, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft stellt.

Doch ihr Verteidiger Thomas Löcker hatte bereits signalisiert, dass seine Mandantin dazu wohl nicht in der Lage sein werde. Ihr psychischer Zustand habe sich nach ihrer Aussage dramatisch verschlechtert, da ihr erstmals bewusst geworden sei, welche Tragweite das Verfahren für sie habe. Die Wahrscheinlichkeit, dass Gina H.

sich erneut befragen lässt, gilt als äußerst gering.

Der heutige Verhandlungstag könnte daher entweder sehr kurz ausfallen oder vom Gericht kurzfristig umgestaltet werden, um die Zeit bis zur Vernehmung des neuen Zeugen zu überbrücken. Richter Schütt ist dafür bekannt, jede freie Minute zu nutzen, um weitere Beweismittel zu sichten oder bereits geladene Sachverständige erneut zu befragen. Im Mittelpunkt des Interesses steht jedoch die am Vortag präsentierte Bewegungsanalyse des Mobiltelefons von Gina H.

, die der Sachverständige in der vergangenen Sitzung ausführlich erläutert hat. Diese Analyse, die den Zeitraum vom 13. September bis zum 14.

Oktober abdeckt, liefert nach Ansicht der Ermittler entscheidende Hinweise auf den Tathergang. Besonders die Daten vom 9. und 10.

Oktober sollen zeigen, dass sich Gina H. zur fraglichen Zeit am Ort des Geschehens aufgehalten haben könnte. Die Auswertung der Funkzellen und der Bewegungssensoren des Smartphones ergab, dass die Angeklagte am Morgen des 10.

Oktober zwischen 10:21 Uhr und 10:43 Uhr mit ihrem Fahrzeug unterwegs war. Eine Überwachungskamera in unmittelbarer Nähe des Hauses von Fabian zeichnete um 10:43 Uhr einen orangefarbenen Pickup auf, der in Richtung des Wohnhauses fuhr. Die Aufnahmen zeigen jedoch keine eindeutige Identifizierung des Kennzeichens, sodass eine zweifelsfreie Zuordnung des Fahrzeugs bislang nicht möglich ist.

Die Bewegungsdaten des Telefons zeigen, dass sich das Gerät ab 10:43 Uhr nicht mehr bewegte – ein Indiz dafür, dass auch das Fahrzeug stoppte. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass das Telefon ab 10:23 Uhr an ein Ladegerät angeschlossen war, vermutlich eine Powerbank. Diese Verbindung bestand bis 11:12 Uhr.

Um 10:51 Uhr wurde das Display von Fabians Telefon inaktiv, was darauf hindeutet, dass er sein Gerät nicht mehr benutzte. Die Zeitspanne zwischen dem möglichen Eintreffen von Gina H. und dem Ende der Aktivität auf Fabians Telefon beträgt nur wenige Minuten.

Die Kameraaufnahmen zeigen den Pickup auf dem Rückweg gegen 10:52 Uhr sowie erneut um 10:54 und 10:55 Uhr. Diese Zeitfenster passen nahezu exakt zu den Bewegungsdaten des Telefons. Dennoch bleibt die zentrale Frage unbeantwortet: Wie gelang es Gina H.

, Fabian dazu zu bewegen, seine Wohnung ohne Jacke, ohne Handy und ohne Geld zu verlassen? Er führte lediglich einen Ersatzschlüssel für die Wohnung mit sich, was auf eine geplante, aber kurzfristige Absprache hindeuten könnte.

Die Angeklagte selbst hatte in ihrer Vernehmung angegeben, an diesem Morgen Bankgeschäfte für ihre Großmutter erledigen zu wollen. Sie sei zur Bank gefahren, habe dort jedoch die Bankkarte nicht gefunden, die sie normalerweise in der Mittelkonsole ihres Fahrzeugs aufbewahre. Nach einiger Suche sei ihr eingefallen, dass sie die Karte in der Sattelkammer liegengelassen habe.

Ein Hufschmied, der am Vormittag bei den Pferden der Großmutter arbeitete, bestätigte, dass die Großmutter anwesend war und Gina H. die Karte übergeben haben könnte. Die Angeklagte gab an, sie habe sich nach dem Fund der Karte entschieden, einen Spaziergang zu machen, um ihren Kopf freizubekommen.

Die Auswertung der Bewegungsdaten zeigt jedoch, dass sie zwischen 11:22 Uhr und 12:42 Uhr ihr Telefon ausgeschaltet hatte. In diesem Zeitraum, so die Ermittler, könnte die Tat geschehen sein. Kurz vor dem Ausschalten des Geräts um 11:19 Uhr hatte Gina H.

ein Foto ihres Hundes Leo in einem Waldstück nahe Lomen aufgenommen und an Christian D. gesendet. Auf die ausbleibende Antwort habe sie das Telefon abgeschaltet, um nicht ständig auf das Display zu starren.

Diese Erklärung werteten die Ermittler als wenig plausibel, da die Zeitspanne des Ausschaltens exakt mit dem mutmaßlichen Tatzeitraum zusammenfällt.

Am Tag zuvor, dem 9. Oktober, registrierte das Telefon eine Fahrzeugbewegung von 13:02 Uhr bis 13:09 Uhr. Diese Zeitspanne deckt sich mit den Angaben von Gina H.

, die etwa sieben Minuten zu einem Treffen mit Christian D. am Krebssee benötigte. Von 13:09 Uhr bis 14:26 Uhr verharrte das Telefon in einer stationären Position.

Um 14:25 Uhr wurden der Kalender und der Taschenrechner kurz geöffnet – offenbar im Zusammenhang mit einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Amtes für Verbandsangelegenheiten, das um diese Zeit endete. Die Ermittler halten es für möglich, dass Gina H. auf dem Rückweg von diesem Treffen zufällig auf Fabian getroffen sein könnte.

Ein Zeuge hatte ausgesagt, am 9. oder 10. Oktober gegen 14:30 Uhr ein Fahrzeug von Gina H.

auf der Ulmenstraße gesehen zu haben, das zwei Parkplätze blockierte. Diese Beobachtung könnte darauf hindeuten, dass Gina H. sich in der Nähe des Jugendzentrums aufgehalten hat, wo Fabian an diesem Tag gegen 14:32 Uhr eintraf.

Die Ermittler spekulieren, dass die beiden sich dort verabredet haben könnten, um einen Treffpunkt für den nächsten Tag zu vereinbaren. Allerdings fehlen bislang belastbare Beweise für ein solches Zusammentreffen.

Die Verteidigung von Gina H. hat mehrfach betont, dass die Bewegungsdaten des Telefons keine Rückschlüsse auf den genauen Aufenthaltsort zulassen, da die Standortermittlung deaktiviert war. Die Software des Telefons unterscheide lediglich zwischen den Zuständen „stationär“, „zu Fuß“, „laufend“ und „Fahrzeug“, könne aber keine konkreten Orte bestimmen.

Zudem sei die zeitliche Verzögerung bei der Speicherung der Bewegungsdaten erklärbar: Mobiltelefone speichern solche Daten oft in Stapeln, um Energie zu sparen und die Akkulaufzeit zu verlängern. Eine Speicherung in Echtzeit würde den Akku in wenigen Stunden entladen. Diese technische Erklärung könnte die von den Ermittlern als verdächtig eingestufte Verzögerung von etwa 90 Minuten bei der Datenübertragung entkräften.

Dennoch bleiben die Ungereimtheiten in den Aussagen von Gina H. bestehen. So hatte sie in ihrer ersten Vernehmung am 14.

Oktober, die am vergangenen Verhandlungstag in voller Länge von über drei Stunden gezeigt wurde, einige Details anders geschildert als in ihrer späteren offiziellen Aussage. Besonders auffällig war, dass sie in der ersten Vernehmung lange Zeit über ihre Beziehung zu Matthias sprach, über ihre Probleme und ihre Pferde – während der erst wenige Stunden zuvor offiziell gefundene Fabian kaum erwähnt wurde.

Diese Fokussierung auf die eigene Befindlichkeit könnte von den Ermittlern als Hinweis auf eine fehlende emotionale Beteiligung gewertet werden. In der Vernehmung gab Gina H. außerdem an, dass sie und Matthias sich seit der Schulzeit kannten, sich aber erst 2021 wiederbegegneten.

Bereits nach zwei Monaten zog sie zu ihm nach Großbrese, und vier Monate später wurde sie unerwartet schwanger. Beide hätten sich für einen Abbruch entschieden, den Gina H. jedoch als belastend empfand.

Sie habe sich danach alleingelassen gefühlt, was den Beginn eines Kreislaufs von Streitigkeiten markierte, in deren Verlauf Matthias angeblich gewalttätig geworden sei. Diese Schilderungen könnten für die Bewertung des Tatvorwurfs relevant sein, da sie ein mögliches Motiv für eine Tat aus Eifersucht oder Rache nahelegen. Ein weiteres Detail aus der Vernehmung betrifft einen gemeinsamen Tag am Badesee am 12.

August 2025, an dem Gina H. , ihr Sohn und Fabian teilnahmen. Bei diesem Treffen, das laut einem Zeitungsbericht zufällig zustande kam, verletzte sich Fabian leicht am Fuß.

Gina H. tupfte die kleine Wunde mit einem Küchentuch ab, auf dem Blutspuren zurückblieben. Dieses Küchentuch wurde später in ihrem Fahrzeug gefunden.

Genau einen Tag nach diesem gemeinsamen Tag, am 13. August, trennte sich Matthias von Gina H. Ob dieser zeitliche Zusammenhang Zufall ist oder auf ein tiefer liegendes Motiv hindeutet, bleibt offen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian am 10. Oktober zwischen 11:21 Uhr und 12:42 Uhr getötet zu haben.

Die Anklage stützt sich auf eine Vielzahl von Indizien, darunter die Bewegungsdaten des Telefons, die Aussagen von Zeugen, die das Fahrzeug von Gina H. in der Nähe des Fundorts gesehen haben wollen, sowie die Tatsache, dass Fabian ohne Jacke, Handy und Geld die Wohnung verließ. Die Verteidigung hält dem entgegen, dass keines dieser Indizien eine zweifelsfreie Täterschaft belege.

Insbesondere die fehlende eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs durch die Überwachungskamera schwäche die Beweiskette erheblich. Auch die Frage, wie Gina H. Fabian dazu bewegt haben soll, freiwillig in ihr Fahrzeug zu steigen, sei nicht geklärt.

Die Mutter des Opfers hatte mehrfach betont, dass ihr Sohn sich nicht ohne Weiteres von jemandem hätte weglocken lassen. Die Ermittler vermuten, dass Gina H. den Hund Leo als Köder eingesetzt haben könnte, um Fabian aus der Wohnung zu locken.

Allerdings wurden bei der Obduktion keine Hundeshaare an der Kleidung des Opfers gefunden, was diese Theorie zumindest nicht stützt. Es bleibt also auch nach dem 24. Verhandlungstag eine Vielzahl offener Fragen, die in den kommenden Wochen möglicherweise durch die Aussage des neuen Zeugen aus dem Familienkreis der Angeklagten beantwortet werden könnten.

Die Prozessbeobachter rechnen mit einer intensiven Befragung, die möglicherweise neue Einblicke in das Verhältnis zwischen Gina H. und Fabian sowie in ihre psychische Verfassung am Tattag geben wird. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.