Einbrecher getötet: Wolfgang W. freigesprochen

Im aufsehenerregenden Prozess um tödliche Schüsse auf einen Einbrecher ist ein Salzburger Diplomingenieur am Montag freigesprochen worden. Die Geschworenen kamen einstimmig zu dem Schluss, dass der 63-jährige Wolfgang W. in Notwehr gehandelt habe und nicht wegen Mordes verurteilt werden könne.

Urteil ist gefallen - Einbrecher getötet: Wolfgang W. freigesprochen

Der Vorfall ereignete sich am 31. Juli 2025 im Salzburger Stadtteil Gnigl. Laut Anklage überraschte Wolfgang W. in seinem Einfamilienhaus ein ungarisches Einbrecherpaar auf frischer Tat. Der Hausbesitzer griff daraufhin zu seiner legal besessenen Pistole und verfolgte die beiden mutmaßlichen Täter bis in den Garten des Grundstücks.

Dort eskalierte die Situation. Mindestens drei Schüsse fielen. Einer der Schüsse traf einen 31-jährigen Ungarn aus mehreren Metern Entfernung am Hinterkopf. Der Mann erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen. Der zweite Verdächtige konnte fliehen, wurde später jedoch von den Ermittlern befragt.

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Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als Mord. Die Anklägerin argumentierte vor Gericht, der Angeklagte habe widersprüchliche Aussagen gemacht und die Gefahrensituation sei zum Zeitpunkt der Schüsse bereits beendet gewesen. Ihrer Ansicht nach habe keine unmittelbare Bedrohung mehr bestanden.

Die Verteidigung zeichnete hingegen ein anderes Bild. Wolfgang W. habe aus Angst um sein Leben und zum Schutz seines Eigentums gehandelt. Sein Anwalt plädierte daher auf Notwehr und verwies auf die außergewöhnliche Stresssituation, in der sich der Hausbesitzer befunden habe.

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Die Geschworenen folgten schließlich der Argumentation der Verteidigung. Sie erklärten den Salzburger einstimmig für nicht schuldig. Das Gericht bestätigte daraufhin den Freispruch und stellte fest, dass Wolfgang W. in Notwehr gehandelt habe.

Der Fall hatte in Österreich bundesweit für Diskussionen über Selbstverteidigung, Waffenbesitz und die Grenzen der Notwehr gesorgt.