Landgericht Rostock bestätigt Untersuchungshaft im Fall Fabian
Im Mordfall des achtjährigen Fabian hat das Landgericht Rostock die Beschwerde der Verteidigung gegen die Untersuchungshaft von Gina H. zurückgewiesen. Damit bleibt die Beschuldigte weiterhin in Haft. Für Gina H. gilt unverändert die Unschuldsvermutung, da ein rechtskräftiges Urteil bislang nicht vorliegt.

Nach Auffassung des Gerichts besteht weiterhin ein dringender Tatverdacht. Dieser stellt im deutschen Strafprozessrecht die höchste Verdachtsstufe vor einer möglichen Anklage oder Verurteilung dar und ist Voraussetzung für die Fortdauer der Untersuchungshaft. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die von der Verteidigung vorgebrachten Argumente derzeit nicht ausreichen, um diese Einschätzung zu entkräften.
Verteidiger Andreas Om hatte in einem umfangreichen Schriftsatz auf aus seiner Sicht bestehende Widersprüche und offene Fragen in den Ermittlungsakten hingewiesen. Das Gericht sah jedoch keinen Anlass, die Haftentscheidung zu ändern.
Die Ermittlungen stützen sich nach bisherigen Angaben vor allem auf eine Vielzahl von Indizien. Dazu zählen unter anderem eine Textilfaser im Fahrzeug der Beschuldigten, Bodenproben, die mit dem Bereich des Leichenfundorts verglichen wurden, digitale Fahrzeugdaten sowie Widersprüche in früheren Aussagen. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass diese einzelnen Indizien zusammengenommen ein belastbares Gesamtbild ergeben. Die Verteidigung bestreitet dies und weist darauf hin, dass keines der Indizien für sich allein eine Täterschaft beweise.
Gina H. macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch, was ihr nach deutschem Recht uneingeschränkt zusteht und nicht zu ihren Lasten gewertet werden darf. Die Staatsanwaltschaft setzt ihre Ermittlungen fort und rechnet mit weiteren Auswertungen in den kommenden Monaten. Gleichzeitig hat die Verteidigung angekündigt, die Haftentscheidung vom Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.
Mit der aktuellen Entscheidung ist im Fall Fabian noch keine Vorentscheidung über Schuld oder Unschuld gefallen. Das endgültige Urteil wird erst nach Abschluss der Ermittlungen und einer umfassenden gerichtlichen Beweisaufnahme getroffen.



